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Wenn TfP kommerziell wird...

Profilbild
**********chter Mann
551 Beiträge
Themenersteller 
Wenn TfP kommerziell wird...
Hallo zusammen,

ich würde gerne Eure Meinungen hören zu folgender Situation:

Fotograf und Modell vereinbaren ein TfP-Shooting. Alles läuft gut, die Ergebnisse sind in Ordnung und gefallen. Es wird im Rahmen nichtkommerzieller Nutzung veröffentlicht und alle sind zufrieden.

Jetzt kommt eine Anfrage nach dem Verkauf der Bilder. Es möchte also jemand eines der Bilder erwerben. Damit ist der Bereich TfP verlassen und wir befinden uns im Bereich von kommerziellen Verträgen.

Ich habe in meinem TfP-Vertrag eine Klausel, die das regelt (Wenn das Modell verkauft wird der Fotograf beteiligt, wenn der Fotograf verkauft wird das Modell beteiligt). Wie seht Ihr das?

Würdet Ihr den kommerziellen Aspekt eher ganz verbieten oder findet ihr die Beteiligungsregelung nachvollziehbar und OK?

Grüße,
SchattenDichter
Profilbild
******r70 Mann
157 Beiträge
Meines Erachtens nach solltest du dich mit dem Model in Verbindung setzen und dann einen pay Vertrag abschließen . Ne Klausel im tfp Vertrag stößt auch negativ auf
***oe Mann
3.926 Beiträge
Ich kann Deine Sicht verstehen und auch die Klausel, die mir aber irgendwann doch administrativ zu nervig war und so habe ich in meinen TFP Verträgen die kommerzielle Nutzung als "erlaubt" für beide Seiten rein genommen. Lediglich mein Wasserzeichen darf dann nicht retuschiert werden. Was aber auch nicht immer einfach ist, da viele Seiten, wo Modelle ihre Bilder veröffentlichen das rechtlich ablehnen.

Ergo regelt mein TFP lediglich das für das Shooting an sich keine Kosten für Model oder Fotograf entstehen und die Rohbilder nicht verwendet werden dürfen vom Modell.

VG Sönke
Wo? Wer?
*****ics Mann
126 Beiträge
Klausel im TFP-Vertrag
Was spricht dagegen die Nutzungsrechte im TFP-Vertrag zu beschränken, für den Fall einer darüber hinausgehenden Nutzung jedoch eine separate Abstimmung vorzusehen?
*******wolf Paar
835 Beiträge
@Schattendichter
ich finde die Klausel völlig ok und sie ist in vielen Verträgen Standard, von kein Verkauf ist alles easy und wenn Verkauf werden beide beteiligt finde ich völlig fair. l.g. Wolf
Profilbild
**********chter Mann
551 Beiträge
Themenersteller 
Was spricht dagegen die Nutzungsrechte im TFP-Vertrag zu beschränken, für den Fall einer darüber hinausgehenden Nutzung jedoch eine separate Abstimmung vorzusehen?

Dagegen spricht gar nichts. Ich habe es aus Bequemlichkeit getan, nach dem Motto "Ein Vertrag, alles drin"
Der Fotograf
*********jects Mann
438 Beiträge
Manchmal...
...entstehen bei einem TFP Shooting gigantisch gute Bilder, die einfach andere Menschen ansprechen. Dann ist der Wunsch, dieses Bild zu erwerben natürlich da, bedingt aber in jedem Fall einen neue, Vertragliche Regelung.
Der Hinweis im TFP Vertrag auf gegenseitige Beteiligung ist zwar sinnvoll, damit das Modell auch die Möglichkeit kennt, bei einem Verkauf der Bilder sollte aber explizit ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. In diesem sollte unbedingt geklärt sein, welche Vertriebswege genutzt werden dürfen, nicht alle Modelle finden es toll, ihre Bilder bei Shutterstock o. ä. zu sehen.
Für Ausstellungen z. B. lasse ich mir für jedes Bild nochmals die Veröffentlichung als Print genehmigen und spreche dabei einen möglichen Verkauf mit an (also quasi als Einzelstück)
Zum Beitrag von misoe:
Gemäß Urheberrecht hast du natürlich bei jeder Veröffentlichung den Anspruch, dass du als Fotograf und Urheber genannt wirst, denke du weißt dass. Insofern darf ein Model, auch bei TFP Verträgen, dein Wasserzeichen nicht entfernen.
Eine Generelle Freigabe zur kommerziellen Nutzung sehe ich da sehr kritisch, besonders für das Modell, wenn die Bilder tatsächlich über Stocks in der Welt verbreitet werden. Nach den neuen Regelungen müsstest du, um nicht später Ärger zu bekommen, die einzelnen Nutzungen der Bilder im Detail auflisten.
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.271 Beiträge
Das ist mir zu kompliziert. Da ich Bilder auch über fotolia/adobestock (meist kein Akt) vermarkte oder Kalender und gelegentlich Bücher mache, erkläre ich das den Models so und es steht auch im Vertag, das Bilder über solche Kanäle vermarktet werden.
Meistens sind TFP-Models damit zufrieden, überhaupt kostenlos an gute Bilder zu kommen, ich hingegen brauche die Bilder nicht unbedingt für Eigenwerbung, JC und so weiter. Die kommerzielle Nutzung ist quasi meine Gage und nur für die Schublade fotografieren mache ich nicht.
Damit verdient man nicht irre viel und es wäre unmöglich, z.B. bei einem Buch, jedem Model sein Bild einzeln abzurechnen. Wie hoch ist die Auflage? Wie viele wurden verkauft? Mal bringt ein Stockfoto 20 cent, mal 20 Euro.

Wird klar kommuniziert und steht im Vertrag. Wenn das Model nicht damit einverstanden ist, gibt es Einschränkungen oder keine Fotosession.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
*******nude:
Wird klar kommuniziert und steht im Vertrag. Wenn das Model nicht damit einverstanden ist, gibt es Einschränkungen oder keine Fotosession.

Nicht alles, was im Vertrag steht ist legal. Ein guter Anwalt wird argumentieren, dass du als erfahrener Profi das unbedarfte Model über den Tisch gezogen hast und dass das Model durchaus ein Anrecht hat, am Gewinn beteiligt zu werden.
Profilbild
****od Mann
141 Beiträge
mein Passus
... im TfP-Vertrag dazu lautet wie folgt:

"Das Überlassen von Bildern aus dem Shooting an Dritte gegen Bezahlung ist weder dem Model noch dem Fotografen ohne Rücksprache mit dem anderen Vertragspartner erlaubt. Sollte eine derartige Anfrage vorliegen, ist darüber gemeinsam fallweise zu entscheiden und die Aufteilung der Bezahlung auf Model und Fotograf in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zu regeln."
Der Fotograf
*********jects Mann
438 Beiträge
Vielleicht zu schwammig formuliert...
...von mir, nochmal zur Klärung:
Einzelfreigabe nur für Großformatige Gallery Prints bei Ausstellungen, alles andere wäre wirklich mehr Aufwand als Nutzen.
@ art_of_nude:
Da Fotos inzwischen als persönliche Daten zählen hast du eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Modell, was mit den Daten passiert. Solange das Modell den Vertrag unterschreibt und es sich nicht anders Überlegt, scheint mir deine Vertragsgestaltung ausreichend.
Inzwischen hat aber auch jeder das Anrecht, dass seine persönlichen Daten rückstandslos gelöscht werden, was bei uns Fotografen gegen das Urheberrecht verstößt, insofern solltest du (und jeder andere Fotograf) diese Einschränkung des Bundesdatenschutzgesetzes in jedem Fall schriftlich erwähnen.
Und natürlich explizit darauf hinweisen, dass bei einem Verkauf über Stocks eine Aussage über die Nutzung der Bilder durch Dritte nicht getroffen werden kann.
Es ist leider so dass wir als Fotografen mit jedem Datensammler in einen Topf geworfen werden und die Regelungen sind für uns bindend, solange sie nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.
*********r_dom Mann
2.474 Beiträge
Für mich ist ein TFP Vertrag zunächst einmal ein TFP Vertrag. Keine Zusatzklausel.

Mir ist es allerdings auch schon passiert, dass ich Anfragen zur kommerziellen Nutzung von Fotos bekommen habe. Ich bin dann auf das Model zugegangen und wir haben abgestimmt, ob das Model mit der kommerziellen Nutzung dann einverstanden ist und wenn ja wie wir das Geld (eigentlich immer 50:50) teilen. Wenn das so war haben wir das vertraglich festgehalten (also im Nachhinein, teilweise Jahre nach dem Shooting).

Für mich hat das immer den Vorteil, dass man nicht vorher schon einer anderen als der vorgesehenen Nutzung (TFP / nicht-kommerziell) zustimmt. Man kann gemeinsam entscheiden: Um welches Foto geht es konkret ? Was ist die Nutzung und wer ? Wie teilen wir das Geld ? Ich mache das lieber konkret wenn es ansteht, als vorab durch solch eine Klausel.
Profilbild
***TO Mann
268 Beiträge
Verkauf
Ich bin auch der Überzeugung, dass ein Verkauf von Bildern, die mit einem TfP-Vertrag gemacht wurden, nur im (schriftlichen) Einverständnis des Models mit entsprechender Beteiligung am Erlös möglich ist. Alles Andere wäre unseriös und Vertrauensmissbrauch.
ABER: Was macht der Käufer mit dem Bild? Gibt es da auch einen Vertrag? Bekommt er das Bild in digitaler Form und kann/darf es weiterverbreiten, online stellen? Weil so ein Verkauf für das Model kaum überblickbare Gefahren beinhaltet, würde ich eine solche Kauf-Anfrage ablehnen. Das Vertrauen der Models ist mir mehr wert als die paar Kröten, die ich für das Bild bekomme.
Wenn man Bilder ausserhalb der üblichen TFP-Richtlinien verwerten will, macht man von Anfang an einen anderen Vertrag in dem das unmissverständlich geregelt ist. So mache ich das jedenfalls.
*********erst Mann
4.045 Beiträge
Beteiligung am Gewinn
Beteiligung am Gewinn ist immer eine dubiose Sache.
Wird ja oft von Fotografen als Lockmittel verwendet um ein Model kostenlos für ein Shooting zu bekommen. Kenne einige Fälle, bei denen den Models 5% vom Kalenderverkauf geboten wurde. Habe nur alle nix bekommen, weil angeblich kaum Kalender verkauft wurden und die Unkosten so hoch waren.
Es ist dem Fotografen und natürlich umgekehrt kaum zu beweisen, wie viel er oder sie damit verdient hat. Dazu müsste schon ein komplette Offenlegung der Buchhaltung gemacht werden. Und selbst die stellt ja bekanntlich nicht immer den korrekten Wert dar *zwinker*
Ich würde da eher zu einem fixen Betrag raten.
round Chair
*****p66 Mann
171 Beiträge
ich seh das wie der Thomas
Wenn du im TFP-Vertrag stehen hast das Kommerzielle Nutzung nicht ausgeschlossen ist bei beiderseitigem Einverständnis finde ich das schon in Ordnung
Für den jeweiligen Fall würde ich dann auch eine Gewinnbeteiligung ablehnen sondern einen Fixen Betrag der sich nach der Verwendung des/der verkauften Bilder richtet vereinbaren.
Profilbild
****lya Frau
79 Beiträge
Meine Meinung als Model
Ich regele es in meinen Verträgen und auch schon bei der Absprache vorher so, dass beide die kommerziellen Rechte haben bei TfP. Und auch in welcher Form. Ob mit oder ohne Namensnennung bei Verkauf oder auf bestimmten Seiten etc. Mir ist bisher nicht klar warum TfP zwingend "nicht kommerziell" bedeuten sollte. Dadurch haben beide Parteien die Möglichkeit mit den Aufnahmen noch mehr anzufangen.Ich finde die Regelung sehr sinnvoll, wenn es kein reines Hobby ist.
Gewinnbeteiligung würde ich aber auch nicht machen, weil es einfach aufwendig und nicht nachvollziehbar ist.

Was ich persönlich auch nicht korrekt finde, sind Verträge, wo nur eine Partei die kommerziellen Nutzung hat, sofern es vorher nicht so abgesprochen wurde. Wurde mir auch schon paarmal so vorgelegt ohne Absprache.
*******nus Mann
742 Beiträge
Ich würde unbedingt zu 2 verschiedenen Verträgen raten. Ein wenn... dann... oder... dann anders... Vertrag wird automatisch schwammig und angreifbar. Ich habe in meinem TfP Vertrag stehen das jegliche kommerzielle Nutzung eine seperate schriftliche Vereinbarung notwendig macht. Darüber kann man dann ja auch viel individueller die Konditionen für die kommerzielle Nutzung verhandeln.

So sehe ich das zumindest.
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.271 Beiträge
Was ist kommerziell
Nicht alles, was im Vertrag steht ist legal. Ein guter Anwalt wird argumentieren, dass du als erfahrener Profi das unbedarfte Model über den Tisch gezogen hast und dass das Model durchaus ein Anrecht hat, am Gewinn beteiligt zu werden.

Das ist eine interessante These. Stellt sich die Frage: Was ist kommerziell?
Ich könnte ja auch den Spieß umdrehen: Ein Model hat bei mir TfP gemacht. Es ist ihr erstes Shooting, sie macht sich damit ein Portfolio, eine Mappe etc...
Danach bekommt sie plötzlich Aufträge ohne Ende.
Ist das nicht auch eine kommerzielle Nutzung?
Soll ich dann nachträglich eine Provision verlangen?

Umgekehrt: Ich mache mit Fotos von einem TfP-Shooting Werbung und die Auftragslage schießt in den Himmel. Ich habe zwar nicht direkt für die Bilder Geld bekommen, aber trotzdem durch die Bilder Gewinn erzielt.

Das ist doch alles auch schwammig. Darum lieber einfach formulierte Verträge ("... alle Rechte sind mit Übergabe der Fotos abgegolten"... "unwiderruflich" ... "Weitergabe mit allen Rechten an Dritte erlaubt ..." usw)
Die DSGVO macht mir da keine Sorgen. Ich gebe ja keine Daten weiter, sondern nur Bilder. Und das steht im Vertrag, das ich die weitergeben darf. Gab zwar viel heiße Luft wegen der DSGVO, aber das relativiert sich - wie vorher bei vielen anderen Gesetzgebaungen auch - inzwischen schon wieder von selbst.

Aber ja, es kann nicht schaden, ein zweites Blatt mit Hinweis bzw. Freistellung von den üblichen DSGVO-Regelungen beizufügen und unterschreiben zu lassen.

...dass du als erfahrener Profi das unbedarfte Model über den Tisch gezogen hast und dass das Model durchaus ein Anrecht hat, am Gewinn beteiligt zu werden.

Ich habe das Model nicht über den Tisch gezogen. Es hat doch eine Gegenleistung bekommen. Jede Menge bearbeitete Fotos, für die sie normalerweise ein ordentliches Honorar hätte zahlen müssen, wenn sie die Bilder nur für sich will.

Aber egal: Ich mach sowieso lieber die kommerziellen Fotos mit bezahlten Models, da herrschen klare Verhältnisse. TFP nur, wenn ich mich erweichen lassen, alles erklärt habe und das TfP-Model damit einverstanden ist.
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
*********nackt:
dass das Model durchaus ein Anrecht hat, am Gewinn beteiligt zu werden.

Damit das nicht in den falsche Schiene rutscht. Ich würde keine prozentuale Beteiligung oder so vereinbaren. Das wäre wirklich nur schwer zu überprüfen.

Mir ging es darum, dass es nicht ok ist, wenn man mit der Absicht ins Stdio geht, ein paar Bilder zu machen, um mal was auszuprobieren oder um des Vergnügens für beide Seiten an guten Bildern willen - das ist meiner Meinung nach die Idee von tfp - und dann eine der beiden Seiten richtig Geld damit macht. Da hilft auch das Kleingedruckte in den Verträgen nicht viel.

Wenn z.B. der Fotograf eine größere Summe mit den Ergebnissen des Shooting verdient, wird ein guter Anwalt fast immer durchsetzen können, dass auch das Model einen Anteil am Kuchen erhält. Das gilt vor allem, wenn die eine Partei (der Fotograf) Profi ist und daher genaue Kenntnisse hat und die andere Partei (das Model) eher unerfahren ist.

*******nude:
Ich gebe ja keine Daten weiter, sondern nur Bilder.

Bilder sind Daten im Sinne der DSGVO, wenn sie automatisch verarbeitet werden. Ein Papaierabzug von Film ist kein thema für die DSGVO, aber eine digitale Datei im Computer schon.

Aber mache ruhig deine Verträge wie du willst. Ist dein Risiko.
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.271 Beiträge
Der Anwalt kann nicht wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild prozessieren. Das ist mit dem Vertrag abgesichert und wäre als Klage auch richtig teuer.
Profi- oder nicht - wenn sich eine erwachsene Frau unbedingt kostenlos fotografieren lassen will, muss es ihr klar sein, das es eine Veröffentlichung geben wird (TfP-Vertrag)

Die Sache mit den Gewinnen. Das mag bei den ganz großen, renommierten Fotografen lukrativ sein, aber in den meisten Fällen sprechen wir doch von Erlösen, also einem Streitwert, die keinen Streit wert sind.

Ich habe da vielleicht ein anderes Verständnis von TfP. Fotografie macht mir Spaß, aber trotzdem will ich nicht mehr zum Ausprobieren oder Vergnügen fotografieren. Jedes TfP-Shooting ist für mich erst mal ein entgangenes Honorar - also meine Gegenleistung.

*ggg* Nun bin ich aber ruhig. TfP- und Pay-Verträge werden um Hinweis auf DSGVO ergänzt.
****c01 Mann
291 Beiträge
TfP, kommerzielle Nutzung, Beteiligung am Gewinn...
Generell ist das Recht am eigenen Bild kommerzialisierbar und es hat einen Vermögenswert. Daher kann man es auch 'verkaufen' was ja den Model-Releases gegen Gage bzw. Nutzungs-/Lizenzgebühren entspricht.
Hier sind die Verhältnisse meist sehr klar, aber natürlich sollte auch hier immer ein Model-Release oder ähnlicher Vertrag vorhanden sein.

Ein TfP Vertrag wird regelmäßig gemacht, da keine Bezahlung (in Geld) nachweisbar ist und daher die mögliche legale Nutzung (=>Übertragung der Bildrechte) nicht nachweisbar wäre. Also wird man im TfP Vertrag, im Sinne des Fotografen, die Bildrechte auch ohne Bezahlung in Geld (limitiert) übertragen.
Wer als Model eine Klausel zur "Übertragung der Rechte auch an Dritte" mit unterschriebt, muss sich bewusst sein, dass am Ende jeder die Rechte an jeden übertragen kann und dann sind die Akt-Bilder überall auf der Welt öffentlich zu sehen ... und irgendeiner wird die Bilder dann auch für viel Geld verkaufen...

Klar möchte das Model bei TfP auch eine 'Kompensation' für die Übertragung der Rechte haben. Regelmäßig ist das eben ein Teil des Ergebnisses des Shootings und das Recht, die dem Urheberrecht des Fotografen unterstehenden Fotos auch für sich (limitiert) verwenden zu können.

Es ist aber müßig und schwer zu sagen ob 20 evtl. auch bearbeitete Bilder mehr Wert sind als 2 absolute Top-Fotos direkt aus der Kamera. Also sollte man da keine Diskussion anfangen, ob eine spätere kommerzielle Nutzung bereits durch die ach so tolle Arbeit des Fotografen bereits abgedeckt ist. Auf so eine Diskussion wird sich kein Richter einlassen und das kann nur nach hinten los gehen.

Am Besten also in einem TfP Vertrag nicht-kommerzielle, beschränkte Nutzungsrechte für beide Seiten und optional eine andere Vereinbarung für den Fall der kommerziellen Nutzung, die nichts mit Umsatz oder Gewinn zu tun hat!
(Ein Top-Model bekommt außer der Tagesgage auch keinen Anteil am Gewinn z. B. des beworbenen Produkts)
Profilbild
**********chter Mann
551 Beiträge
Themenersteller 
kommerziell - Bedeutung in diesem Zusammenhang
Hallo,

also in diesem Zusammenhang bedeutet kommerziell ausschließlich "Einnahmen durchdenken Verkauf des Bildes". Nichts anderes.
****cT Mann
27 Beiträge
Nicht möglich
Meiner bescheidenen Meinung nach ist eine derartige Klausel in einem TFP-Vertrag nicht wirksam, da dieses den TFP-Bereich komplett verlässt. Eine derartige Regelung ist ein Freibrief für jeden Vertragspartner mit den Bildern so zu verfahren wie er gerne möchte.
Ohne eine weitere explizite Zustimmung entweder für das Bild, das verkauft werden soll oder für die kompletten Ergebniisse des Shootings, des jeweiligen anderen Vertragspartners ist da meiner Meinung nicht möglich. Vielleicht möchte der andere Vertragsteil ja nicht, dass die Bilder kommerziell genutzt werden.

Quintessenz ist- entweder von vornherein einen Vertrag zu schließen, der die kommerzielle Nutzung über eine angemessene Vergütung regelt, oder aber im Nachhinein die Zustimmung des Vertragspartners einholen, wie mit den Bildern vefahren werden kann.
****ox Paar
535 Beiträge
Begriff TfP klären
Auch wenn ich mich jetzt vielleicht bei den Models unbeliebt mache:

Ich fotografiere und nutze die Bilder gewerblich. Das wissen meine Models und das ist auch so im TfP-Vertrag geregelt. Sie bekommen die Bilder, die ich in Photoshop professionell nachbearbeite. Dafür investiere ich Stunden - manchmal mehr Zeit als für das Fotografieren. Diese Arbeit ist eine geltwerte Gegenleistung, die das Model für ihre eigenen NICHTKOMMERZIELLEN Zwecke nutzen kann.

Verkauft werden dürfen die Fotos von den Models nicht. Denn eins dürfen wir mal nicht vergessen: Der Fotograf hat IMMER das Urheberrecht an den Fotos. IMMER! Da kann auch keiner was gegen machen. Das Urheberrecht ist (im Gegensatz zum Verwertungsrecht) nämlich nicht übertragbar oder veräußerbar. Ich kann lediglich die Verwertungsrechte veräußern.
*********le_71 Frau
100 Beiträge
****od:
mein Passus
... im TfP-Vertrag dazu lautet wie folgt:

"Das Überlassen von Bildern aus dem Shooting an Dritte gegen Bezahlung ist weder dem Model noch dem Fotografen ohne Rücksprache mit dem anderen Vertragspartner erlaubt. Sollte eine derartige Anfrage vorliegen, ist darüber gemeinsam fallweise zu entscheiden und die Aufteilung der Bezahlung auf Model und Fotograf in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zu regeln."

Finde ich persönlich super.Einfach und klar gehalten .
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