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DSGVO

*********nackt Paar
7.438 Beiträge
*******ucht:
Es ging hier um reines TfP

Genau. So fing es an. Ich hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass „tfp“ als Kriterium unzureichend ist.

*********nackt:
Es geht nicht um tfp oder nicht-tfp, sondern um die Frage, was für eine Art von Fotograf man ist.

Wenn ein gewerblicher Fotograf ein Shooting macht, ist jeder seiner Verträge der DSVO unterworfen, egal was im Vertrag steht. Ebenso gilt das für gewerbliche Models. Kommerzielle (Gewerbetreibende, Freiberufler oder Firmen) müssen selbst bei Interessenten (lange vor einem Vertrag) die DSGVO beachten.

Wenn ein Hobbyfotograf ein Shooting macht, ist es noch unklar, was gemacht werden muss.

*******ucht:
Wer sich an seinen Bildern der TFP Shootings in seinen 4 Wänden erfreut ist das privat

Darüber sind sich alle einig (nehme ich an). Daher dürfen die tfp-Verträge für 4-Wände-Bilder DSGVO-frei bleiben. Strittig ist immer noch, was gültig ist, wenn die Bilder im Netz gezeigt werden.

Ad_Profundam hat sehr profund argumentiert, dass private Websites außen vor sind. *hutab* Nomen ist omen. Stadtflucht hat dagegengehalten, aber immer noch keine Argumente für seinen wiederholt geäußerten Standpunkt geliefert.

Ich nehme Ad_Profundams Gedankengang auf und versuche, ihn weiterzuführen. Auch für private Facebook-Profile ist keine Impressumspflicht gegeben. Damit gilt der Begriff „öffentlich“ nicht für private Facebook-User, und das Zeigen seiner Bilder auf Facebook ist ebenfalls kein Thema für die DSGVO – analog für vergleichbare Foren.

Auf jeden Fall müsste für Shooting-Verträge mit Hobbyfotografen immer das gleiche gelten, egal ob es tfp ist oder ob der Fotograf sein Model bezahlt.
*****r69 Mann
1.305 Beiträge
Irgendwie
habe ich den Eindruck, das DSGVO und Veröffentlichung immer vermischt wird.
Ich dachte das die DSGVO schon allein beim Erstellen der Bilder (digital) greift, da damit ja Daten verarbeitet werden. Da ist doch eigentlich erstmal egal ob die Bilder veröffentlicht werden oder nicht.

Oder sehe ich jetzt was falsch?
********ndam Mann
1.066 Beiträge
Lothar guckst Du!
Nimm das....
Shootings: DSGVO
dann schaust Du, was ist privat?
Privat ist das:
Shootings: DSGVO
Damit ist durch die Impressumspflicht der Webseiten abgeleitet, was privat ist und was nicht..
dann kannst Du Dich wieder auf das hier beziehen:
Shootings: DSGVO

Logisch? Logisch...
Danke Dir!;-)
*******mcat Mann
3.238 Beiträge
und wenn ich jetzt hergehe und .....
in meine private Website ein Impressum reinmache und eine Aussage zur DSVGDingsbums - was ist dann ?

Dann bin ich schneller fertig als mich durch sämtliche juristische Blogs durch zu quälen und lange, lange, lange Diskussionen zu führen.

Ich selbst habe bisher noch nichts für meine Websites umgesetzt - aber nun nehme ich mir die Zeit dafür.

Und dann wirds doch endlich mal gut sein, oder ?

Und was Meckermodels angeht ? Die wollte ich auch "vor dem Tag X" schon nicht .....
*****oto Mann
2.020 Beiträge
Eine private Website erfordert weder den DSGVO-Kram noch ein Impressum nach TMG.
*********mied Mann
80 Beiträge
*********nackt:

Verstehe ich dich richtig: wenn ich meine Schwägerin fotografiere, bist du der Meinung, dass ich mit ihr einen Vertrag nach DSGVO machen muss?
gelangen.

nein, da hast Du mich falsch verstanden. Wenn Du Deine Schwägerin fotografierst und die Bilder nicht veröffentlichst, ist das von der DSGVO ausgenommen.

Wenn Du Deine Schwägerin (oder auch Deine Frau) fotografierst und Menschen außerhalb Deines privaten oder familiären Umfeld zeigst, fällt das unter die DSGVO.

Du hast geschrieben, dass man sich hier noch streiten würde, ob Hobbyfotografen (im Sinne von nicht gewerblich) von der DSGVO überhaupt erfasst seien- hast Du dafür Belege von Fachleuten? Ich habe bisher diese "Hoffnung" immer nur in Foren/Hobbyfotografen gelesen. So uneins sich Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragte/Kammern sich bei der DSGVO ansonsten sind: bei diesem Punkt waren sie sich alle einig: bei Veröffentlichungen greift die DSGVO- egal ob gewerblich oder nicht.

Leider berichten die Medien immer nur sehr verkürzt/vereinfachend über die DSGVO- hier wird öfters mal "Unternehmer" als Betroffene genannt, so dass man auf die Idee kommen könnte, dass nicht Gewerbetreibende nicht betroffen seien- ist aber wohl nicht so.

Diese Haushaltsnahe mit den rein privaten Aufnahmen dient nur dazu, dass man auch zukünftig (Urlaubs, Weihnachts, etc...) Bilder für das "Familienalbum" machen kann, ohne die DSGVO beachten zu müssen (was ohne diesen Passus eben notwendig würde).

Die DSGVO will/soll private Daten vor unbeabsichtigter Verarbeitung (wozu Veröffentlichungen zählen) schützen- ob diese Veröffentlichung durch private-, Hobby(fotograf)-, Vereins- oder gewerblichen Interessen geleitet sind, ist dabei unerheblich- und das IMHO auch völlig zu recht!

Wie immer: nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

vg,
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
*********mied:
Wenn Du Deine Schwägerin (oder auch Deine Frau) fotografierst und Menschen außerhalb Deines privaten oder familiären Umfeld zeigst, fällt das unter die DSGVO.

Gut, dann anders formuliert: wenn ich bei einer Familienfeier ein Foto mit meiner Schwägerin mache und das auf Facebook poste, muss ich meine Schwägerin DSGVO-mäßig behandeln? Das ist es, was du sagst?

Bitte, wer fotografiert denn heute noch, um seine Bilder in ein Familienalbum zu kleben? Wir leben im 21. Jahrhundert! Wer seine privaten Bilder mit Freunden und Verwandten teilen möchte, verwendet dazu Facebook, Instagram, Flickr & Co. Kennst du noch jemanden, der Fotoalben anlegt oder private Dia-Abende veranstaltet? Ich nicht.

*********mied:
Du hast geschrieben, dass man sich hier noch streiten würde, ob Hobbyfotografen (im Sinne von nicht gewerblich) von der DSGVO überhaupt erfasst seien- hast Du dafür Belege von Fachleuten.

Mit ‚hier‘ meine ich ‚hier‘, in diesem Thread. Oder hast du den Eindruck, dass sich her alle einig sind.

*********mied:
So uneins sich Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragte/Kammern sich bei der DSGVO ansonsten sind: bei diesem Punkt waren sie sich alle einig: bei Veröffentlichungen greift die DSGVO- egal ob gewerblich oder nicht.

Ich habe ja nach Belegen gefragt, wiederholt gefragt. Ich selbst habe nichts gefunden. Alle Aussagen, die ich finden konnte, befassten sich mit der beruflichen Tätigkeit. Was sollten sich Wirtschafts- oder Handelskammern auch mit Familien- und Hobby-Fotos beschäftigen? Anwalts-Websites richten sich an (potenzielle) kommerzielle Kunden und schreiben, was diese interessiert. Ich habe noch keinen Artikel oder sonst was gefunden, der sich ausdrücklich mit privater Fotografie befasst.

Wenn du irgendeinen Beleg hast, dass sich ein Datenschutzbeauftragter (des Bundes oder eines der Länder) zu der Frage geäußert hat, wie es zu bewerten ist, dass ca. 40 Mio. Deutsche ihre Privatfotos ins Netz stellen (Facebook allein hat ca. 40 Mio. deutsche User) – und wie ich meine Verwandten DSGVO-gerecht verarzte – dann bitte ich um den passenden Link. Damit wäre nicht nur mir, sondern Vielen geholfen.

Der Beitrag Ad_Profundams ist das Einzige, was mir bisher als Argumentation eingängig erscheint. Er hat den Bezug zur Impressumspflicht gezogen und die These aufgestellt, wo keine Impressumspflicht im Internet herrscht, kann die DSGVO außen vor bleiben.
*****r69 Mann
1.305 Beiträge
Gut, dann anders formuliert: wenn ich bei einer Familienfeier ein Foto mit meiner Schwägerin mache und das auf Facebook poste, muss ich meine Schwägerin DSGVO-mäßig behandeln? Das ist es, was du sagst?

Beim veröffentlichen von Bildern brauchte man doch schon immer die Genehmigung von der abgelichteten Person, das ist doch durch die DSGVO anders...oder sehe ich das falsch?
Akt_2
*********afie Mann
84 Beiträge
...schwieriges Thema.

Aber ich verstehe es noch immer so:

Person A fotografiert Person B.

Beide haben freiwillig einen Vertrag gemacht, dass die Fotos im Internet veröffentlicht werden dürfen!!

Was hat das mit der DSGVO zu tun? Bitte nicht falsch verstehen - ich bin ein großer Freund der DSGVO. Wir habe alle zu lange auf die Umsetzung der DSGVO warten müssen. Die DSGVO wird uns allen nützen und unsere Daten sicherer machen.

Was die DSGVO doch anstrebt, ist die "sichere Datenerhebung und Datenhaltung"! Es geht darum, alle diejenigen, die personenbezogene Daten erfassen und speichern, dazu zu zwingen, endlich ihre IT-Systeme auf den neusten Stand zu bringen und "sicher" zu machen. Darüber scheint sich niemand Gedanken zu machen, was die DSGVO eigenlich "fordert". Hat sich einer von euch schonmal Gedanken über seine IT gemacht? Wie stellt ihr sicher, das keine unbefugte Person auf euren Server/PC zugreift? Wo speichert ihr eure Fotos - etwa in der Cloud? Und sind die da wirklich vor Hackerangriffen geschützt? Sind eure Backupsysteme verschlüsselt?

Das viel wichtigere Thema muss doch lauten "Compliance"!
*********mied Mann
80 Beiträge
*********nackt:

Gut, dann anders formuliert: wenn ich bei einer Familienfeier ein Foto mit meiner Schwägerin mache und das auf Facebook poste, muss ich meine Schwägerin DSGVO-mäßig behandeln? Das ist es, was du sagst?

ich sagte nicht auf Facebook posten, sondern " Menschen außerhalb Deines privaten oder familiären Umfeld zeigst".

Es geht nicht darum, wo man etwas zeigt, sondern wem.

Wenn Du bei Facebook eine geschlossene Gruppe machst (über die Berechtigungen), und diese nur Deiner Familie und Freunden öffnest, dann ist das die moderne Form eines Familienalbums. Und das ist dann auch nach DSGVO erlaubt.

Wenn diese Bilder jeder sehen kann nicht mehr.

Letzteres gilt dann auch für alle anderen Formen von Veröffentlichungen- auch auf einem Diaabend, die für die Öffentlichkeit offen ist, wäre das dann verboten.


Ich habe ja nach Belegen gefragt, wiederholt gefragt. Ich selbst habe nichts gefunden.

ich habe weiter oben bereits einen Link beigefügt, wo das ganz explizit geschrieben wird.

Aber auch für Dich hier gerne noch mal:

https://www.pc-magazin.de/ra … zusammenfassung-3199622.html

Und damit Du es diesmal nicht wieder überliest, die entsprechend Stelle aus dem verlinkten Beitrag:

"Was ist nicht von der DSGVO betroffen?
Entwarnung gibt es zunächst für alle Aufnahmen zu rein privaten Zwecken. Denn die DSGVO findet generell keine Anwendung für Datenverarbeitungen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Für die privaten Urlaubs- und Alltagsfotos besteht also keine Gefahr, auch wenn einmal außenstehende Personen mit aufs Bild gerutscht sind. Sicherlich nicht mehr zur privaten und familiären Tätigkeit zählt aber die Veröffentlichung von Bildern, zum Beispiel im Internet. "

Oder auch hier (erst in den Kommentaren, wo der Autor zu Fragen Stellung nimmt):

http://www.fotocommunity.de/ … comment-page-2#comment-62803

Wenn du irgendeinen Beleg hast, dass sich ein Datenschutzbeauftragter (des Bundes oder eines der Länder) zu der Frage geäußert hat, wie es zu bewerten ist, dass ca. 40 Mio. Deutsche ihre Privatfotos ins Netz stellen (Facebook allein hat ca. 40 Mio. deutsche User) – und wie ich meine Verwandten DSGVO-gerecht verarzte – dann bitte ich um den passenden Link. Damit wäre nicht nur mir, sondern Vielen geholfen.

Datenschutzbeauftragter eines der Länder? Du meinst so was?

https://www.lda.brandenburg. … 55/DSGVOFotografienfinal.pdf
(Punkt 2.1)


Der Beitrag Ad_Profundams ist das Einzige, was mir bisher als Argumentation eingängig erscheint. Er hat den Bezug zur Impressumspflicht gezogen und die These aufgestellt, wo keine Impressumspflicht im Internet herrscht, kann die DSGVO außen vor bleiben.


diese These ist mMn. falsch. Einfach auch schon deshalb, weil es hier um zwei völlig unterschiedliche Gesetzte geht, die ganz unterschiedliche Bedingungen und Ziele haben.

vg,
*********mied Mann
80 Beiträge
*****r69:
Gut, dann anders formuliert: wenn ich bei einer Familienfeier ein Foto mit meiner Schwägerin mache und das auf Facebook poste, muss ich meine Schwägerin DSGVO-mäßig behandeln? Das ist es, was du sagst?

Beim veröffentlichen von Bildern brauchte man doch schon immer die Genehmigung von der abgelichteten Person, das ist doch durch die DSGVO anders...oder sehe ich das falsch?

nein, das siehst Du völlig richtig. Allerdings berührt das das Recht am eigenen Bild, das eine Einräumung eines Nutzungsrechtes voraussetzt. Das bleibt natürlich auch weiterhin bestehen.

Die DSGVO kommt da jetzt noch dazu. Selbst wenn ein Nutzungsrecht vorliegt, muss auch die DSGVO beachtet werden- diese regelt ja noch weitaus mehr (eigentlich ja was ganz anderes) als nur die Bildveröffentlichung.

vg,
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
@*********mied

Danke, die beiden Links fotocommunity und Lda BRB kannt ich noch nicht, da kann ich was mit anfangen. *hutab*
*****r69 Mann
1.305 Beiträge
"Was ist nicht von der DSGVO betroffen?
Entwarnung gibt es zunächst für alle Aufnahmen zu rein privaten Zwecken. Denn die DSGVO findet generell keine Anwendung für Datenverarbeitungen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Für die privaten Urlaubs- und Alltagsfotos besteht also keine Gefahr, auch wenn einmal außenstehende Personen mit aufs Bild gerutscht sind. Sicherlich nicht mehr zur privaten und familiären Tätigkeit zählt aber die Veröffentlichung von Bildern, zum Beispiel im Internet. "

Das heißt aber in meinen Augen nur, das ich privaten Umfeld die Daten erheben und verarbeiten darf (also Fotografieren und auf dem Rechner speichern, dort bearbeiten).

Wo wird den die Bildveröffentlichungen in der DSGVO geregelt? Ich dachte, das da weiterhin die alte Regelung (die ja schon meiner Meinung nach richtig war), das eine Einwilligung ohne Erlaubnis der fotografierten nicht veröffentlicht werden darf!? Die DSGVO regelt doch in meinen Augen erstmal ob die Daten erstellt (also das Foto gemacht und gespeichert) werden darf....
*****r69 Mann
1.305 Beiträge
Hat sich einer von euch schonmal Gedanken über seine IT gemacht? Wie stellt ihr sicher, das keine unbefugte Person auf euren Server/PC zugreift? Wo speichert ihr eure Fotos - etwa in der Cloud? Und sind die da wirklich vor Hackerangriffen geschützt? Sind eure Backupsysteme verschlüsselt?

Cloud nutze ich überhaupt nicht. Backups sind bei mir schon länger verschlüsselt, genauso wie USB Sticks. Auch auf dem Laptop habe ich die Festplatte verschlüsselt. Und für E-Mails biete ich auch Verschlüsselung an *zwinker*
Akt_2
*********afie Mann
84 Beiträge
@ Lothar

klingt gut *zwinker*
Und deine Firewall - wie sieht es mit Zugangs- und Zutrittkontrolle aus?

*zwinker* Nein, nur Spass. Aber das ist doch genau das Thema. Was passiert eigentlich mit all unseren Daten und wer garantiert für die Sicherheit??
*********mied Mann
80 Beiträge
*****r69:

Wo wird den die Bildveröffentlichungen in der DSGVO geregelt?

die DSGVO hat nichts mit den Nutzungsrechten zu tun. Da hat sich entsprechend auch nichts geändert.

Wie oben bereits geschrieben: die DSGVO kommt da noch obendrauf, es muss also das Recht am eigenen Bild berücksichtigt werden als auch die Bestimmungen der DSGVO.

vg,
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