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Neues Gesetz zum Thema fotografieren

Neues Gesetz zum Thema fotografieren
Hier der link zu den Neuerungen, bzw. die Petition, die versucht einen solchen Mist auf zu halten.

https://www.openpetition.de/ … rafen-agenturen-kunst-presse

https://www.ipcl-rieck.com/a … 7-tipps-fuer-fotografen.html
*****oto Mann
2.020 Beiträge
Das Gesetz wurde vor zwei Jahren veröffentlicht und jetzt kommt das große Jammern...

Sorry, da haben ALLE gepennt, auch die Fotografenverbände.
Petitionen sind ein vollkommen untaugliches Mittel.
*********mied Mann
80 Beiträge
es stimmt, dass da viele Verbände und andere Verantwortlich gepennt haben oder gar versagt (die Regierung besipielsweise).

Aber dass Petitionen untaugliches Mittel seien, stimmt hingegen natürlich nicht.

Ich habe dort gerade teilgenommen (danke für den Hinweis *top* ) und hoffe, dass das möglichst viele andere auch machen.

vg
Stimmt so nicht
*****oto:
Das Gesetz wurde vor zwei Jahren veröffentlicht und jetzt kommt das große Jammern...

Sorry, da haben ALLE gepennt, auch die Fotografenverbände.
Petitionen sind ein vollkommen untaugliches Mittel.

Stimmt so nicht. Eine gabeine Überganszeit von 2 Jahren und der Stichtag ist der 25.05.2018.
Das EU-DSGVO wird für viele Private und Berufsfotografen ein Problem werden.
Gewinner werden die Anwälte sein....
****51 Frau
19.420 Beiträge
Habe ich schon ende April unterstützt die Petition.

Denke die erforderlichen Stimmen kommen zusammen.
*****oto Mann
2.020 Beiträge
******oto:
Stimmt so nicht.
Was soll daran nicht stimmen? *gruebel*

Zum Beispiel kannst Du es auf dieser Homepage lesen:
******************************ft und Energie:
Das Europäische Parlament hat die DS-GVO am 14. April 2016 mit breiter Mehrheit angenommen. Sie wird am 25. Mai 2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam und bildet dann den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union.

Ich verstehe nicht ganz was das Problem ist. Bei Pay und TFP ist es klar vertraglich geregelt. Zahle ich ein Model darf ich per Vertrag veröffentlich. Habe ich TFP darf ich per Vertrag veröffentlichen.

Bei dem Gesetz geht es hauptsächlich um vertraglich nicht geregelte Aufnahmen.

Beispiel: Ich möchte ein nacktes Model im vollen Fussballstadion fotografieren. Wäre zwar ein tolles Bild ist aber nicht mehr erlaubt.

Vorteil Persönlichkeitsrecht. Wer will schon auf der Werbung für einem SM oder Swinger Club sein Gesicht im Hintergrund sehen? Bei Filmaufnahmen gilt das schon seit Jahren, das man verlangen kann, auch als vorbei gehender gefilmter Passant unkenntlich gemacht zu werden. Warum also nicht für Fotos?

Nachteil: z.B Streetaufnahmen sind nicht mehr möglich. Außer man sperrt eine Strasse und nimmt nur Models.....

ODER!!!! man achtet darauf das die Personen nicht erkenntlich sind. Verschwommener Hintergrund oder Aufnahmen der Menschen von der Rückseite.... Die Person darf ja nur nicht erkenntlich sein.
DSGVO
Ja, das Gesetz ist schon 2016 verabschiedet worden. Ja, alle haben gepennt. Aber das ist doch wohl verständlich, wenn es Änderungen gibt der erst in der "fernen" Zukunft greifen.

Tatsache ist aber auch, das diese Konsequenzen und die Auswirkungen erst jetzt deutlich geworden sind, gerade auch durch die nun einsetzenden Diskussionen.

Faktisch ist es so, das ein fotografieren in der bisherigen Form als Deutscher nicht mehr möglich sein wird. Wenn ich den Kölner Dom fotografiere und es sind Menschen darauf zu sehen, dann muss ich von jeder der abgebildeten Personen eine Genehmigung haben, dieses Foto auch im Internet zu veröffentlichen. Das muss ich als Fotograf auch nachweisen können. Wie soll das denn in der Praxis funktionieren?

Wie soll ein Verein seine Vereinsarbeit dokumentieren? Oder gesellschaftliche Veranstaltungen? Oder, oder oder?

Also nur noch individuelle Shootings mit der Unterschrift aller Beteiligten.

My two cents.
Wie soll ein Verein seine Vereinsarbeit dokumentieren? Oder gesellschaftliche Veranstaltungen? Oder, oder oder?

Vor 12 Jahren unterschrieb ich im Kindergarten das mein Sohn fotografiert werden darf und diese Bilder auch veröffentlicht werden dürfen.

Vor 9 Jahren unterschrieb ich dafür das mein Sohn auf Grundschulveranstaltungen und Projekten fotografiert werden darf und diese Bilder auch veröffentlicht werden dürfen.

Vor 4 Jahren unterschrieb ich dafür das mein Sohn auf bei Veranstaltungen und Projekten der weiterführenden Schule fotografiert werden darf und diese Bilder auch veröffentlicht werden dürfen.

Im Fussballverein unterschrieb ich das mein Sohn fotografiert werden darf und diese Bilder auch veröffentlicht werden dürfen.

Alle anderen Vereine die mein Kind kurzzeitig ausübte lasse ich mal weg.

*gruebel* was ist daran neu?
Daran ist nichts neu.

Neu ist: Der Sportverein macht ein Fußballturnier. Dieses Turniert fotografiert er, weil er ja die Erlaubnis hat. Im Hintergrund stehen Zuschauer, aber nur als Hintergrund denn der Fokus ist ja auf dem Ball.

Bisher: Darf ich veröffentlichen.

Neu: Darf ich nicht veröffentlichen, es sei denn ich habe die ausdrückliche Genehmigung der abgebildeten Personen.

Oder: Ein Paar engagiert mich für eine Hochzeit. Dann habe ich einen Vertrag mit dem Paar, nicht jedoch mit den Gästen. Solche Bilder darf ich nur Veröffentlichen, wenn ich die Genehmigung dazu habe (also von den Gästen) und das muss ICH nachweisen können. Ein freundliches Lächeln oder ein Aushang "Hier wird fotografiert" reicht nicht mehr.
**AG Paar
5.306 Beiträge
Hier mal ein *top2* Bericht über das Gesetz.

https://www.medienkorrespond … rung-der-pressefreiheit.html

Auch hier liest man das von der Regierung nichts passiert. Es ist auf die Landesregierung abgeschoben worden. Aber da ist in der Zeit viel passiert. Alle Länder haben bereits die Gesetzentwürfe bereit.
Hier mal der von der Hessischen Landesregierung.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/06048.pdf
Richtig Lösung wäre. Jeder der rein will muss mit Namen (ggf. Geburtsdatum) unterschreiben, dass er Filmaufnahmen gestattet und diese veröffentlicht werden dürfen. Ohne unterschreiben kein Einlass. Zur Not bleibt die nörglige Tante der Hochzeit fern.

Und wieviele betrifft das hier wirklich?
Sorry wenn ich mir hier die Galerien so anschaue vielleicht 5% der Fotografen.


Und dein Dom fotografierst du eben so das niemand zu erkennen ist, oder machst jedes Gesicht vor Veröffentlichung unkenntlich.
Edit: Sorry würde doppelt gespeichert
Ich muss nicht nur das Gesicht unkenntlich machen sondern die komplette Person.

Die einzigen, die durch dieses Gesetz gewinnen werden, sind die Anwälte. Und das alle nur, weil es im Gegensatz zu Schweden oder Österreich keine nationalen Anpassungen gegeben hat.

Hier betrifft es vielleicht nur 5 %, aber die meisten ernsthaften Fotografen hier haben auch noch andere Webpräsenzen.

Oh Moment, ich habe die Lösung:

Ich fotografiere nur noch Brüste und Genitalien, lege einen Filter zum Weichzeichnen drüber. Im Zweifel kann ich dann immer noch behaupten das es ein andere Model war. Ich möchte mal den Kläger sehen, der vor Gericht blank zieht um den Richter die Beweise zu zeigen *ggg*

Jemand Interesse an solchen Fotos? Dann bitte melden *g*
****51 Frau
19.420 Beiträge
Hier gelten auch für Fotos die Regeln des Joyclub, deshalb wird es hier in den Galerien auch keine Bilder geben, auf denen fremde Personen zu sehen sind, die muss man hier unkenntlich machen oder wegschneiden.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
@aurora ....
... betrifft nicht viele? klar, wenn du nur an joyclub denkst. wenn du über den tellerrand schaust betrifft das praktisch jeden, der events fotografiert. und es geht nicht nur um die veröffentlichung. du darfst nicht mal fotografieren, weil ja mit den bildern auch die daten gespeichert werden. zwar nur bei dir in der kamera - aber nach der neuregelung des gesetzes ist auch das nicht zulässig.

und das mit der unterschrift funktioniert vielleicht bei der hochzeit oder im familienkreis aber beim faschingsumzug in veitshöchheim sicher nicht.

außerdem kann der fotografierte nach der neuregelung seine einwilligung jederzeit zurückziehen und du musst sofort löschen. mit diesem risiko im nacken macht eventfotografie insgesamt keinen sinn mehr.

es wird wohl bald eine welle von abmahnungen und teuren gerichtsverfahren geben.

das ganze gilt übrigens nur für die digitale fotografie, weil beim analogen ja die daten nicht gespeichert werden.
https://www.joyclub.de/my/4497500.lightart_cgn.html *meld* alle meine Bilder sind unkenntlich. Nicht einmal ich erkenne mich. *stolzbin*
Und nein nicht die ganze Person, sondern Gesicht und persönliche Merkmale wie Tattoos müssen unkenntlich gemacht werden.


fotojob
du darfst nicht mal fotografieren, weil ja mit den bildern auch die daten gespeichert werden. zwar nur bei dir in der kamera - aber nach der neuregelung des gesetzes ist auch das nicht zulässig.
Bin mir ziemlich sicher es gilt nur das veröffentlichen. Datenschutz hat mit der Herausgabe von Personenbezogen Daten zu tun. Der Fotograf muss also nachweisen das sie Rohversion für niemand "dritten" zugänglich ist.

das ganze gilt übrigens nur für die digitale fotografie, weil beim analogen ja die daten nicht gespeichert werden.
Stimmt. Finde Analog eh viel interessanter. Hier ist können und nicht wild rumgeknipse im Vordergrund.
Soweit ich es weiß gilt es auf alle Details, die einen Rückschluss auf die Person zulassen. Also nicht nur Gesicht und Tattoos.

Du merkst ja selber, das es eine große Unsicherheit gibt und das nur, weil Fotografen in Berlin keine Lobby haben, im Gegensatz zu Anwälten.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss.
Der faule Hobbyknipser
*****_LG Mann
183 Beiträge
********_Cgn:


Oder: Ein Paar engagiert mich für eine Hochzeit. Dann habe ich einen Vertrag mit dem Paar, nicht jedoch mit den Gästen. Solche Bilder darf ich nur Veröffentlichen, wenn ich die Genehmigung dazu habe (also von den Gästen) und das muss ICH nachweisen können. Ein freundliches Lächeln oder ein Aushang "Hier wird fotografiert" reicht nicht mehr.

Hat meiner Ansicht nach noch nie gereicht, auch in der Vergangenheit und Gegenwart konnte / kann das Hochzeitspaar das Recht am eigenen Bild der Gäste nicht an den Fotografen abtreten / übergeben.

Und im Zweifelsfall muss auch jetzt schon nachweisen können, das ich von einer Person das Recht zur Veröffentlichung habe. Warum machen wir denn sonst die TFP und Pay Verträge, genau als Nachweis. Klar Vertragsfreiheit, mündlich kommt auch ein Vertrag zustande, oder durch konkludentes Handeln. Aber ohne Unterschrift setze ich kein Foto ins Netz, geschweige habe eines auf dem Smartphone.

Und auch bei Street Fotografie musste ich vor der EU-DSGVU bei erkennbaren Personen, auch wenn diese in einer Gruppe waren, das Veröffentlichungsrecht haben, schließlich kommt auf die "Erkennbarkeit" an und nicht auf die Anzahl der Personen.
Just along the walk
*******tMe Mann
64 Beiträge
Ist es nicht ein Gewinn?
Liebe Threadteilnehmer,
ich werde mal meine Ansicht als MODEL darlegen.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was für Nachteile die neue Verordnung für models haben soll. Es bleibt ja beim alten, nur das das model nun mehr Rechte bekommt. Ich denke, es wird definitiv zwingender einen Vertrag zu unterzeichnen. Mit dem deutlichen Hinweis des "zeitlich unbegrenzten Nutzung. Es lebe die TfP-Vereinbarung!
Schwieriger wird es mit den heiligen RAW-Daten. Hier sehe ich wirkliche Probleme für Euch Fotografen.
Für mich wird es leichter *g* Es ist nun endlich juristisch geklärt, dass es Daten und Dateien sind und nicht als Digitales Negativ verstanden werden kann.

Ich stelle auch mal in Raum, dass der Bilderklau erschwert wird.

Ich denke auch, dass das eine oder andere angepasst wird.
Sorry, hier sind so viele Meinungen, jeder hat eine andere Interpretation des Gesetzes.

Ich für meinen Teil werde weiterhin Tfp nur mit Vertrag shooten, keine Eventfotografie mehr machen können und mich erst mal mit Veröffentlichungen im Rahmen der Streetphotography zurückhalten. Sollen doch erst mal die Gerichte die Arbeit des Gesetzgebers leisten, denn der ist ja nicht willens hier Klarheit zu schaffen.

Vielleicht werde ich am Wochenende mehr erfahren, da treffe ich mich mit einem Datenschutzbeauftragten bzgl. der ehrenamtlichen Fotografie.

Ich werde die Diskussion aber weiter mitlesen und auf Anfragen bzgl. Bodypartshootings warten *zwinker*
Profilbild von mir
******sco Mann
1.841 Beiträge
O_Aurora_O, es geht nicht nur ums veröffentlichen, sondern um das Fotografieren, Speichern, Sichern, Löschen, Vermarkten, Veröffentlichenund Puplizieren. Diese Daten stellen eine dem Datenschutzrecht unterliegende Verarbeitung personenbezogenen Daten dar. Sobald etwas fotografiert wird, werden Daten gespeichert. Datenverarbeitung ist auch das Fotografieren, selbst wenn keine Person als Motivaufgenommen wurde aber die Daten des Fotografen erfasst werden. Daten sind mehr als nur der Name eines Models. Wenn jemand für sich eine Modelkartei führt wo er nicht nur Name und Adresse stehen hat, sondern Körpermaße usw. brauch er die Einwilligung usw..
Wie das alles vom Gesetz her gehandhabt wird, wird sich in den nächsten Monaten zeigen, doch gibt es genug Anwälte wo auf die Suchen gehen um Geld zu verdienen.
Sorry, doch noch einen
Habe ich gerade auf Facebook entdeckt:

https://www.rechtambild.de/2 … sse-panikmache-unangebracht/
Der faule Hobbyknipser
*****_LG Mann
183 Beiträge
****job:

das ganze gilt übrigens nur für die digitale fotografie, weil beim analogen ja die daten nicht gespeichert werden.

Noep.
Nach EU-DSGVU kommt es nicht darauf an, ob personenbezogene Daten analog oder digital vorliegen. Darauf kam es schon im alten Bundesdatenschutzgesetzt nicht an.

Es geht um die "Erfassung und Speicherung", auch eine Karteikarte war und ist eine Erfassung und Speicherung.

Der Unterschied zwischen altem BDSG und EU-DSGVU ist nur, das einfach zusätzliche Merkmale den personenbezogenen Daten hinzugerechnet werden, wie zb. meine IP-Adresse, mein KFZ-Kennzeichen.

Schaut euch bitte mal eure Webseiten an, setzt ihr automatisch "Cookies", benutzt ihr zur Trafficanalyse oder sonstigen Auswertungen irgendwelche Anbieter, das stellt dann eine genehmigungspflichtige Weitergabe von personenbezogenen Daten dar.
@https://www.joyclub.de/my/4497500.lightart_cgn.html
Eine Jacke der Grösse L lässt kein Rückschluss zu.

Klar ist es ärgerlich.
Genauso aber auch das Gesetz der USA "Allow States and Victims to Fight Online Sex Trafficking Act of 2017". Was ich als schlimmer empfinde. Hier wird man neue Wege finden müssen.

Wirklich geändert im Bezug Datenschutz und Umgang mit persönlichen Daten hat sich in Deutschland nicht viel. Nur wird das es gerade erst jedem bewusst wird. Man konnte schon immer als "Beiwerk" zum Fotografen oder Filmer gehen und Aufnahmen auf dene man erkenntlich ist löschen oder unkenntlich machen lassen. Schaue mal Nachrichten wie oft eine einzelne Person beim Vorbeigehen unkenntlich gemacht worden ist während der Rest der vorbei gehenden Personen erkenntlich sind.

Edit:
@acquiesco die Einwilligung hast du schon immer gebraucht.
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