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Neues Gesetz zum Thema fotografieren

*********mied Mann
80 Beiträge
****job:
mann - aurora ....
... hör auf, für fotoshootings mit vertrag hat das überaupt keinerlei bedeutung. kapier das doch endlich.

zwischen den beiden Vertragsparteien nicht (bzw. eben nur das Vereinbarte), das stimmt- aber nicht im Rechtsverhältnis Dritten (also den Gästen) gegenüber.

Das kann man u.a. (von der DOCMA verlinkt) hier gut nachlesen:
https://www.ipcl-rieck.com/a … 7-tipps-fuer-fotografen.html

Zitat daraus:
"Während Hochzeitsfotografie sich gegenüber dem Hochzeitspaar auf ihre vertragliche Vereinbarung wird berufen können, wird diese nicht automatisch auch für Hochzeitsgäste gelten. Hochzeitsfotografen werden also gut beraten sein, entweder mit dem Hochzeitspaar zusammen Einwilligungen aller Gäste einzuholen oder aber sich durch das Hochzeitspaar von jeglichen Ansprüchen der Hochzeitsgäste freistellen zu lassen. Letzteres wird sie aber allenfalls vor Schadensersatzansprüchen schützen können, nicht z. B. vor Auskunfts- & Löschungsansprüchen."

Die erwähnten Auskunftsansprüche dürfte dann übrigens endgültig auch keine der Dinge sein, die von der Meinungsfreiheit und/oder KUG gedeckt sind- selbst wenn ansonsten alles von den Gerichten wie oben vom Bundesinnenministerium "gewünscht" bewertet werden würde.

vg,
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
@bilderschmied ...
.. wortklauberei - genau deshalb sollten die mods das thema schließen, jetzt geht es nicht mehr ums thema bildrechte und datenspeicherung jetzt geht es um das unvermögen von laien, das gesetzesgeschehen einzuordnen.

natürlich wird im zweifelsfall das gericht nachforschen - was hat der gesetzgeber eigentlich gewollt, wenn die regelung unklar ist.

und natürlich ist die bundesregierung teil der legislative, weil sie - durch die bundesministerien - die gesetzentwürfe bereit stellt, die vom bundestag abgesegnet werden.

aus historischen gründen tun wir so, als ob die bundesregierung mit den gesetzen nichts zu tun hätte - wortklauberei. und da können wir noch wochen drüber diskutieren - bis es den mods endlich zu dumm wird und sie den thread schließen. genau das sollten sie schon jetzt tun.
**********ir_hh Paar
320 Beiträge
Umgangston
Hallo zusammen,

können wir uns darauf verständigen, in einem respektvollen Ton miteinander zu kommunizieren? Es nervt unsäglich, wie hier angefangen wird, einander herabzuwürdigen. Das hat weder etwas mit den Inhalten dieses Threads noch mit Klarheit in der Argumentation zu tun.

Danke!
@fotojob
Ich schrieb nichts von Fotoshootings mit Vertrag. Sondern ergänzte den Teil der schon seit zig Jahren umgesetzt werden muss (z.B. Fotografieren im Auftrag für eine Hochzeit). Diese Ergänzung ist eine Übertragung der Aufgaben (ich denke die meisten Fotografen, haben so etwas in der Art irgendwo im ihrem Vertrag z.B. für Hochzeitsfotos stehen.) Denn schon seit zig Jahren benötigte ein Fotograf die Einwilligung der Eltern um ein Kind auf der Hochzeit zu fotografieren. Schon seit zig Jahren benötigte es die Zustimmung der Personen für Fotos und schon seit zig Jahren konnte man seine Einwilligung widerrufen. Und schon seit zig Jahren war ein Schild mit "hier wird fotografiert" nicht ausreichend.

Und du hast eins übersehen.
Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.
Jetzt google mal wesentlich. Ich würde mal sagen das wesentlich sehr subjektiv ist. *zwinker* Da hätte die sie auch schreiben können "meiner Meinung nach". Was ist den die nicht wesentliche Änderung?

So und jetzt meiner Meinung nach es hat sich nichts wesentlich geändert. Jemand der es schon immer es sehr genau nahm wird keine Schwierigkeiten haben. Und jemand der wie zuvor meint lapsich eine Kamera in die Hand zu nehmen und wild drauf los zu fotografieren und zu ggf. noch veröffentlichen, wird wohl Lehrgeld zahlen.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
@bilderschmied ...
... aurora geht es doch um die situation "aurora - nackt sich auf dem bette räkelnd" und "fotograf" und da ist kein dritter dran beteiligt. also vertrag und kein dsvgo und kein kug - wenn sie den vertrag richtig gemacht haben.

von den anderen situationen hat sie keine ahnung und es ist auch belanglos.

andere personen als die vertragspartner - also auroara nackt sich auf dem bette räkelnd und der fotograf - sind von den vertragsbedingungen die zwischen auroa und dem fotografen ausgehandelt sind, nicht betroffen - mal angenommen, das bett stünde auf dem marienplatz mit publikumsverkehr.. egal, wie du den vertrag formulierst.

natürlich gilt das auch bei der hochzeit und den gästen. selbst wenn jeder der hochzeitsgäste seine zustimmung schriftlich gibt, er kann sie jederzeit zurückziehen. es hat sich durch die neufassung der dsvgo einfach nichts geändert, weil sie nach auskunft des innenministerums subsidiär ist, zur regelung des kug.

auch löschungs-anspruch hat sich durch dsvgo nicht geändert, war immer so, mit den üblichen ausnahmen.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
@zwei-wie-ich ...
... deshalb: diesen thread schließen
****51 Frau
19.412 Beiträge
Oder ihr macht euren Schlagabtausch per Persönlicher Nachricht und nicht öffentlich.

Danke schön.
*****oto Mann
2.020 Beiträge
...und wer hat mit einem absolut aggressiven Ton den Thread gestört? *gruebel*
Auch wenn vielleicht @****ra nicht so ganz richtig liegt, so kann man das in einem vernünftigen Ton erklären.
Vermutlich 90% aller Behauptungen, die derzeit im Internet zur EU-SDGVO gepostet werden, sind entweder lediglich Vermutungen oder schlicht falsch. Da muss man dann nicht so auf ein einzelnes Gruppenmitglied losgehen.

Bitte bedenke:
Auch der Andere, der postet, ist ein Mensch und verdient es auch, menschlich behandelt zu werden.

Übrigens kann man auch respektvoll das Lebenswerk von Konrad Duden würdigen, indem man die Substantive und Satzanfänge groß schreibt.
@fotojob

*lol* ich nackt wo?
Sag doch gleich das du mitmachen willst. Willst du mir den Dildo schieben oder soll ich ihn dir schieben? Vergesse aber nicht das wir beide als "Models" den Vertrag unterzeichen müssen. *zwinker*

So und jetzt mal tief durchatmen.

Seit Seite 2 geht es zumindest bei mir um Hochzeitsfotografien (also Veranstaltungen) die sich auf diese Frage bezogen.

Shootings: Neues Gesetz zum Thema fotografieren

*bussi*
**********ir_hh Paar
320 Beiträge
Umgangston
@****job: Falsche Schlussfolgerung! Umgangston und Inhalt sind nicht das Gleiche! Genauso wenig wie Fachkompetenz und Selbstdarstellung.

Wann der Thread geschlossen wird, überlassen wir doch einfach den Admins dieser Gruppe. Für mich persönlich ist die inhaltliche Diskussion nicht abgeschlossen, so lange es noch inhaltliche Beiträge gibt.

Und jetzt im Inhalt mit Respekt und im vernünftigen Umgangston weiter!
So bin jetzt mit im Bett räckeln fertig.

Bilderschmied
Hochzeitsfotografen werden also gut beraten sein, entweder mit dem Hochzeitspaar zusammen Einwilligungen aller Gäste einzuholen oder aber sich durch das Hochzeitspaar von jeglichen Ansprüchen der Hochzeitsgäste freistellen zu lassen. Letzteres wird sie aber allenfalls vor Schadensersatzansprüchen schützen können, nicht z. B. vor Auskunfts- & Löschungsansprüchen."


du hast Recht, nichts ist sicherer als alles schriftlich festzuhalten. Aber noch steht in keinem Gesetz das eine Einwilligung schriftlich in Verbindung mit Namen erfolgen muss.

Beispiel:
Bräutigam hält eine Rede vor der Kirche.
"Hey Leute geil das ihr ALLE da seit. Übrigens der da hinten ist Sepp unser Fotograf. Der macht Bildchen von euch. Wenn ihr ein Problem damit habt geht ihm aus dem Bild oder packt eure Sachen und geht heim"

Damit ist klar geregelt. Alle gaben stillschweigend ihre Einwilligung. Diejenigen die nicht einwilligen müssen den Ort verlassen oder darauf achten nicht ins Bild zu gelangen.

Nun kommt Onkel Klausi ein paar Wochen später "Ey ich hab nicht gewollt das Sepp mich fotografiert"

Der Nachweis das jeder informiert wurde und stillschweigend einwilligte sind die Zeugen. Ist einem das zu unsicher könnte man die Rede Filmen. Der Nachweis muss nicht in schriftlicher Form vorliegen. Der Fotograf muss nur nachweisen wie er das Verfahren der Einwilligung regelte.

Nun sagt Onkel Klausi "ohhh da hab ich nicht zugehört, ich will das alle Bilder von mir gelöscht werden" den Schaden trägt das Brautpaar. Sofern der Fotograf nämlich noch nicht alles dem Brautpaar übergab, muss der Fotograf die Bilder löschen. Übergab er aber schon alles, muss sich Onkel Klausi mit dem Brautpaar auseinandersetzen.

Wie erwähnt ich würde das Schreiben noch von einem Juristen gegenprüfen lassen. Aber damit müsste meiner Meinung nach alles abgedeckt sein. Shootings: Neues Gesetz zum Thema fotografieren
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
@aurora ...
.... das eben ist das problem mit den posts von laien.

egal wie schriftlich oder wie nachweisbar (durch filmaufnahme) du die einwilligung hast. jeder kann seine einwilligung jederzeit zurückziehen. dann musst du löschen - und da ist nicht der auftraggeber (hochzeitspaar) für die löschung zuständig, sondern der fotograf. du als fotograf hattest ja eine vertragsbeziehung mit dem hochzeitspaar und nicht mit dem gast, der sich jetzt beschwert.

aber es ist ok - ich werde dich in deiner laienmeinung, was richtig und was falsch ist, nicht überzeugen. verlasse du dich einfach auf die rede des bräutigams, ich halte mich an etwas handfesteres *zwinker*
Wenn der Fotograf die Fotos übergab und die Dateien bei sich löschte. Kann er nichts löschen. Das Brautpaar ist "Besitzer" der Daten und damit verantwortlich was mit den Bildern geschieht.

Aber auf die Klage des Brautpaares freue ich mich, wenn der Fotograf nachts beim Paar einbricht um die CDs zu klauen und versucht das Internet zu löschen. Nur weil Onkel Klausi sich beim Fotografen beschwerte.
Profilbild
**********Media Mann
283 Beiträge
es wird wohl bald eine welle von abmahnungen und teuren gerichtsverfahren geben.

Den Satz sollte man sich archivieren und in 5 Jahren auf den Wahrheitsgehalt überprüfen.

Ich verstehe die Panik ehrlich gesagt nicht. Wenn man öffentlich handelt und ein Jurist WILL Ärger machen, kann jeder Ärger kriegen. Dazu braucht man keine DSGVO. Das war schon immer so. Und warum man dies mit dem Recht am Bild vermischt verstehe ich auch nicht. Wenn die Person nur Beiwerk ist wie bei einer Hochzeitsgesellschaft, dann war das noch nie ein Problem und wird auch durch die DSGVO nicht zum Problem. Ganz davon abgesehen: wieviel Angst hat ein Fotograf, dass ihm ein Hochzeitsgast querkommt? Reden wir hier über Theorismus oder praktische Gegebenheiten?

Um eine Abmahnwelle und Gerichtsverfahren loszutreten, braucht man erst einmal genügend Leute, die bereit sind, sich an Verstößen zu stören. Ich erinnere mich an die Panik wegen der Impressumspflicht damals. Auch heute dürften noch viele Impressumangaben bei strenger juristischer Prüfung Lücken aufweisen. Und trotzdem leben wir alle noch. Wenn ich mir Muster-Datenschutzerklärungen anschaue, wird mir schlecht, denn die Juristen verstoßen selbst gegen einen Grundsatz im Gesetz: es muss in verständlicher Sprache dargelegt werden.

Nicht vor Abmahnungen sollte man Angst haben, sondern vor den Kanzleien, die jetzt bewusst Panik schüren und das Thema höchstkomplex darstellen, damit sie eben auch möglichst viel in dieser Panik konsultiert werden und Aufträge an Land ziehen.

Einfach mal locker bleiben. Seid nicht offensichtlich schlampig, aber macht euch auch nicht verrückt. Und seid nett und zuvorkommend zu den Auftraggebern. Dann werden sich auch nach dem 25. Mai noch alle lieb haben.

Just my 2 Cent. Manche fühlen sich wohl in der Rolle wohl, die Apokalypse anzukündigen. Und meistens bleibt sie dann doch aus. Und seit Gravenreuth und Urmann wissen auch die Juristen, dass Abmahnungen nicht zwingend glücklich machen.
*********mied Mann
80 Beiträge
**********Media:

Ich verstehe die Panik ehrlich gesagt nicht.

das wundert mich jetzt nicht wirklich, wenn Du...

Wenn die Person nur Beiwerk ist wie bei einer Hochzeitsgesellschaft, dann war das noch nie ein Problem und wird auch durch die DSGVO nicht zum Problem.

...von diesen falschen Voraussetzungen ausgehst.

Aber klar- wo kein Kläger, da kein Richter- kann man drauf hoffen, muss man aber nicht. Glücklicherweise kann das jeder für sich selber entscheiden.

Ich für meinen Teil finde es immer seltsam (*), wenn man mit Rechtsbruch, der (hoffentlich) schon nicht geahndet wird, argumentiert.

vg

(*) und dieses harmlose Wort ist nur meiner guten Kinderstube und der Netiquette geschuldet
Profilbild
**********Media Mann
283 Beiträge
...von diesen falschen Voraussetzungen ausgehst.

Ich schrieb von "Hochzeitsgesellschaft" und nicht, dass ich auf einen Tisch mit Gästen draufhalte. Wenn ich das Paar am Altar fotografiere und hinten links die Tante Frieda etwas unscharf aus dem Fokus gerät, ist das Beiwerk.

Ganz davon abgesehen, dass ich keine Hochzeitsfotos schieße, um sie anschließend selbst zu veröffentlichen.

wenn man mit Rechtsbruch, der (hoffentlich) schon nicht geahndet wird, argumentiert.

Rechtsbruch ist ein hartes Wort, denn es beinhaltet Vorsatz. Davon war nie die Rede. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass 5 DIN-A-4-Seiten Datenschutzerklärung auch nicht mehr Sicherheit bringen, wenn es ein Jurist drauf anlegt, dir zu schaden. Genauso wie du es kaum schaffen wirst, mit einem missmutigen Fahrlehrer wasserdicht fehlerfrei eine Stunde durch Köln zu fahren. Deswegen sieht sich auch nicht jeder gleich im Flensburger Register.

Insgesamt finde ich die hitzige Diskussion hier nicht verhältnismäßig. *hutab*
Beiwerk war schon immer so eine Sache. Und das wird künftig nicht gelockert, sondern eher kritischer betrachtet werden.

http://www.sueddeutsche.de/m … ut-ist-gefaehrlich-1.2448713

Was man nicht vergessen darf. Es handelt sich bei Hochzeitsfotos nicht nur um gestellte Szenen vor idyllischem Hintergrund, sondern kann sich auch auf den Eröffnungstanz mit dem Vater der Braut beziehen. Oder die Geschenkübergabe der Mädels-Clique. Diese Personen sind je nach Fotoszene kein Beiwerk und noch nie gewesen.
Fusion
********hoto Mann
59 Beiträge
Ich hab so das Gefühl das es hier nicht mehr um dasThema geht, sondern nur noch um:" immer einmal mehr wie du!" Getue. Ihr könnt noch so viel schreiben zu dem Thema und es hat null Rechtsverbindlichkeit. Das einzig halb brauchbare hier hat "Visual" geliefert. Spätestens nachdem der erste Fotograf vor Gericht gezogen wurde wird's ne Marschrichtung geben. Also bleib ich mal entspannt.
Profilbild
**********Media Mann
283 Beiträge
Ihr könnt noch so viel schreiben zu dem Thema und es hat null Rechtsverbindlichkeit.

Wenn sich Fotografen über das Thema streiten dürft ihr auch sicher sein, dass ein Aspekt völlig egal ist, nämlich der (pragmatische) Verbraucherschutz, um den es eigentlich gehen soll. Hier geht's ums Recht-Haben und FUD.

Bei manchen könnte ich mir sogar vorstellen, dass sie sich gegenseitig in den Krümeln nach formellen Fehlern rumwühlen. Und das ist das eigentliche Problem - nicht die amoklaufenden EU-Juristen.
****c01 Mann
291 Beiträge
Toll wie hier alle Volljursten mit summa cum laude Abschluss das Thema auf den letzten 2-3 Seiten genau kennen *haumichwech*

Interessanterweise hat Österreich hier Deutschland eines voraus: Sie haben jetzt schon beschlossen, dass Abmahnungen von Anwälten bezüglich DSGVO generell nicht zugelassen werden. Damit ist hier ein wenig mehr Ruhe vorhanden und den Abmah-Anwälten der Boden entzogen. Das ist das Einzige, was hier eigentlich fehlt.

Ab 25.05. wird es natürlich - wenn man den Unkenrufen hier folgen sollte - keinen Fernsehsender mehr geben. Die Rundfunkanstalten werden nämlich mit den Auskunftsanliegen aller 741 Millionen EU-Bürger und weiteren ebenso vielen Löschungsanträgen die nächsten 100+ Jahre beschäftigt sein. Und hier auch zurecht, denn alle Filme und Beiträge sind digitalisiert und auch annotiert, so dass man hier wirklich einzelne Personen finden und auch sogenannte Profilierungen gemacht werden können; da greift die DSGVO voll, was bei Fotografen so nicht gegeben ist.

Also mal im Ernst, das wird alles nicht so kommen wir hier manche es hochstilisieren. Wir werden weiter im Rahmen der bisherigen Möglichkeiten fotografieren können und es wird auch weiterhin alle Fernsehsender geben...

Der faule Hobbyknipser
*****_LG Mann
183 Beiträge
*********mied Mann
80 Beiträge
****c01:

Interessanterweise hat Österreich hier Deutschland eines voraus: Sie haben jetzt schon beschlossen, dass Abmahnungen von Anwälten bezüglich DSGVO generell nicht zugelassen werden. Damit ist hier ein wenig mehr Ruhe vorhanden und den Abmah-Anwälten der Boden entzogen. Das ist das Einzige, was hier eigentlich fehlt.

ja, das wäre wirklich sehr hilfreich

Ab 25.05. wird es natürlich - wenn man den Unkenrufen hier folgen sollte - keinen Fernsehsender mehr geben. Die Rundfunkanstalten werden nämlich mit den Auskunftsanliegen aller 741 Millionen EU-Bürger und weiteren ebenso vielen Löschungsanträgen die nächsten 100+ Jahre beschäftigt sein.


dass es für Presse & Co. entsprechende andere (Ausnahme)Regelungen gibt, hast Du schon mitbekommen, oder?


*****_LG:

die Behörden machen mir sowieso keine großen Sorgen- es sind eher die Abmahnanwälte von denen Ungemach droht- kann man ja auch gut an der oben genannten Regelung in Österreich sehen, dass die nicht unbegründet ist.

vg,
****c01 Mann
291 Beiträge
Ja, das mit der akkreditierten Presse habe ich schon mitbekommen. (Es war ja ein überspitzer Scherz, es gäbe kein Fernsehen mehr!!!)
Aber wenn man die Berichte im Internet anschaut, da wird auch "Das Ende der freien Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" beschworen, ohne sich mit dem Thema beschäftigt zu haben. *gg*

Ich habe die ganze DSGVO durchgelesen und habe schon alleine wegen der immer wieder genannten Verhältnismäßigkeit der Aufwände bei Auskunft und Löschung hier keine Angst. Ich pack den Hinweis auf die DSGVO und vor allem das Widerrufsrecht in die Verträge - vor allem bei TfP - und gut ist es.
Ich hab auch bisher immer erst den Vertrag unterschreiben lassen (auch schon immer mit je einer Kopie für beide Seiten). Daher sehe ich das völlig gelassen.
Fusion
********hoto Mann
59 Beiträge
Nochmal, ohne Mandat eines Mandanten kann ein Anwalt euch nicht abmahnen. Glaubt ihr wirklich das die mit erfundenen Mandanten aus den Löchern kommen und behaupten das der unscharfe Typ im Hintergrund sein Mandant sei? Bleibt doch mal ruhiger.
*********mied Mann
80 Beiträge
****c01:

Aber wenn man die Berichte im Internet anschaut, da wird auch "Das Ende der freien Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" beschworen, ohne sich mit dem Thema beschäftigt zu haben. *gg*

ja, weil diese Ausnahmen wohl nur die "offizielle" Presse beinhaltet und die heute weit verbreiteten Blogger, unabhängigen und freien nicht umfasst.

Ich pack den Hinweis auf die DSGVO und vor allem das Widerrufsrecht in die Verträge - vor allem bei TfP - und gut ist es.

Du hast die umfassende Aufklärung vergessen.

Und ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob in diesen Fällen es ein Widerrufsrecht überhaupt gibt- ist ja ein Vertrag und diese Daten sind schließlich Vertragsbestandteil, die zur Erfüllung notwendig sind.

Falls das aber tatsächlich so ist, dass man auch vertraglich zugesicherte Leistungen einfach so widerrufen kann (was durchaus so sein kann, nix genaues weiß man ja nicht), dann müsste auf jeden Fall auch mit in den Vertrag, was in diesem Falle als Entschädigung zu leisten ist- schließlich wurden umgekehrt ja auch Leistungen erbracht (Bilder).

Und falls jemand nun wieder mit "seine Einwilligung konnte man schon immer widerrufen" kommt: das war erstens kein Automatismus und zweitens wurden da ganz, ganz enge Grenzen gesetzt, die auch immer im Einzelfall geprüft wurden. Beispielsweise bei Aktaufnahmen einer sehr jungen Frau, die Jahre später einer Beamtenanwärterin ihre Zukunftschancen verhageln könnten- bei einfachen Portraitaufnahmen habe ich noch nie mitbekommen, dass das jemand hat durchsetzen können (aber schon öfters, dass das verlangt wurde).

Übrigens: das Veröffentlichen solcher Bilder Deines TfP Vertrages im Netz wäre dann in den meisten Fällen von vorneherein nicht möglich- weil das, was Du dem Modell da zusicherst, Du umgekehrt ja bei vielen Plattformen gar nicht selber einfordern kannst. Du sicherst ja beim Hochladen dem Plattformbetreiber dann Rechte zu, die Du selber eben gar nicht hast- und übernimmst bei vielen Plattformen dann sogar das finanzielle Risiko eines Rechtsstreites.

Ich hab auch bisher immer erst den Vertrag unterschreiben lassen (auch schon immer mit je einer Kopie für beide Seiten). Daher sehe ich das völlig gelassen.

Das freut mich für Dich. Und wo kein Kläger, da kein Richter- ist ja auch heute bereits so, dass da viele sich in falsche Sicherheit wiegen und bisher dennoch keine negativen Erfahrungen gemacht haben.
Viele machen ja auch gar keine Verträge und hatten noch keinen Ärger- für Dich sicher kein Grund, selber auch keine zu machen. Und so ist es für mich eben auch keine Lösung, Verträge zu machen, die nicht das halten, was man sich davon verspricht.

vg,
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