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FETISCH FOTOGRAFIE
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Neues Gesetz zum Thema fotografieren

Der faule Hobbyknipser
*****_LG Mann
183 Beiträge
Das schöne an der EU-DSGVO ist, sie gilt einheitlich in der EU, und auch für alle, die ihre Dienste EU Bürgern bzw. in der EU zugänglich machen, unabhängig davon wo der Sitz des Dienstanbieters ist.
****c01 Mann
291 Beiträge
Die DSGVO ist nicht neu, nur kann es die Unwissenden ab 25.05. treffen. Und leider schütze Unwissenheit nicht vor Strafe... Jede Firma musste sich hier entsprechend vorbereiten und Datenschutzerklärungen entsprechend ändern (hallo JC *wink* ?).

Auch wenn ich hier noch viel schreibe: Im Moment wird viel zu viel spekuliert und viele Anwälte versuchen sich im Vorfeld eine goldene Nase zu verdienen. Einfach erst mal cool bleiben! *g*

Ein TfP-Vertrag (richtig formuliert) stellt ja ein Model-Release dar und damit ist das alles nicht wirklich eine Änderung für diejenigen, die hier schon immer mit einem ordentlichen Vertrag gearbeitet haben. Das Gesetze bezüglich Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild bleiben übrigens weiterhin in Kraft. Und es ist hier auch die Freiheit gelassen, dass die in jedem Land geltenden Bestimmungen (KunstUG, etc.) weiterhin gleichwertig daneben stehen.

Was eine Neuerung darstellt ist die in der DSGVO vorgesehene Widerruflichkeit der Einwilligung. Eine unwiderrufliche Erklärung in einem (TfP-)Vertag ist damit ab dem 25.05. im Prinzip ausgeschlossen.

Praktisch gesehen spricht jedoch dagegen, dass im Internet die Löschung der Fotos meist nicht möglich.
Ich schreibe schon jetzt in die TfP-Verträge genau hinein wo veröffentlicht werden darf (z.B. explizit FB) und mache dann auch aufmerksam, dass die Veröffentlichung dann weltweit ist und nicht ausschließlich dem Deutschen Recht unterliegt (und dadurch eine vollständige Löschung aus dem Internet nicht mit zumutbaren Mitteln möglich ist).

ABER: Es gibt bei der ganzen personenbezogenen Datenverarbeitung eine große Ausnahme:
Die DSGVO sieht eine sog. Haushaltsausnahme vor. Sie soll nämlich dann keine Anwendung finden, wenn die Datenverarbeitung durch natürliche Personen erfolgt und dies zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken ohne jede Gewinnerzielungsabsicht geschieht. (Art. 2 Abs. 2 Nr. 2). In wie fern das bei Hobbyfotografen und TfP-Shootings dann anwendbar ist, muss sich zeigen. Das betrifft vor allem die Speicherung der Fotos (die ja nun personenbezogene Daten sind).

A propos: In Österreich hat man schon beschlossen, dass man keine Klagen bezüglich Foto-Veröffentlichungen zulassen wird. Österreich hat damit schon vor Inkrafttreten den Abmahnanwälten diese zweifelhafte Einkommensquelle zugedreht. Da tut sich eine Chance auf, seine Foto-Web-Site in Österreich zu hosten...
********1968 Mann
93 Beiträge
*******a_O:
Ich verstehe nicht ganz was das Problem ist. Bei Pay und TFP ist es klar vertraglich geregelt. Zahle ich ein Model darf ich per Vertrag veröffentlich. Habe ich TFP darf ich per Vertrag veröffentlichen.

Bei dem Gesetz geht es hauptsächlich um vertraglich nicht geregelte Aufnahmen.

Beispiel: Ich möchte ein nacktes Model im vollen Fussballstadion fotografieren. Wäre zwar ein tolles Bild ist aber nicht mehr erlaubt.

Vorteil Persönlichkeitsrecht. Wer will schon auf der Werbung für einem SM oder Swinger Club sein Gesicht im Hintergrund sehen? Bei Filmaufnahmen gilt das schon seit Jahren, das man verlangen kann, auch als vorbei gehender gefilmter Passant unkenntlich gemacht zu werden. Warum also nicht für Fotos?

Nachteil: z.B Streetaufnahmen sind nicht mehr möglich. Außer man sperrt eine Strasse und nimmt nur Models.....

ODER!!!! man achtet darauf das die Personen nicht erkenntlich sind. Verschwommener Hintergrund oder Aufnahmen der Menschen von der Rückseite.... Die Person darf ja nur nicht erkenntlich sein.



Das stimmt so nicht , so war es jetzt bezogen auf das KUG , bei der neuen DSGVO geht es nicht um kenntlich oder nicht bzw. Vertrag. Es geht um die Datenvorratsspeichetung in diesem Fall die Exif-Dateien. Wer wurde wann von wem wo fotografiert um diese Datensammlung geht es, was uns als Fotografen das Leben schwer macht, bzw. die neue Verordnung.
****c01 Mann
291 Beiträge
@********1968: Ich denke du hast nicht Datenvoratsspeicherung gemeint sondern personenbezogene Datenverarbeitung. Das sind völlig andere Dinge!
******elt Mann
154 Beiträge
Yawn
Für Shootings im JOY-Rahmen ändert sich strukturell wenig. Verträge werden angepasst; wer gegen den Vertrag bescheissen will, bescheisst. Im Westen nichts Neues.

Aber hallo, es gibt Fotografie auch ausserhalb des JOY. Guten Morgen. Und da bleibt kein Stein auf dem anderen.

Aber der Zug ist abgefahren - Berlin setzt da nur um, was vor xyz Jahren beraten und vor 2 Jahren beschlossen wurde. Das stand damals dick und breit in der Presse. Die Umsetzungsspielräume, die der nationale Gesetzgeber hat, liegen allenfalls in der Tangente.
*******_TV Mann
104 Beiträge
Eventfotografen
Dürfen Eventfotografen jetzt in Disco keine Bilder mehr machen, und die dann auf der Seite der Disco veröffentlichen ?
*********mied Mann
80 Beiträge
es war auch bisher schon so, dass die meisten TfP Verträge das Papier nicht wert waren, auf dem es stand.
Nun kommen weitere Fallstricke hinzu. Beispielsweise die Aufklärungpflicht. Zusätzlich dürften TfP Vereinbarungen unter diejenigen Regelungen fallen, die einen jederzeitigen Wideruf ermöglichen.
Dazu noch die jederzeitige und umfassene Auskunftsplicht plus die jetzt auch Hobbyfotografen treffenden Vorschriften wie beispielseweise Impressumspflicht mit voller Namens/Adressnennung und Datenschutzhinweisen. Und wehe, da ist ein winziger, formeller oder inhaltlicher Fehler drinnen. Kann sofort abgemahnt werden, kostenpflichtig natürlich.

vg
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Das Problem der deutsche Umsetzung der DSGVO ist, dass bereits vor der Aufnahme eines Fotos von allen erfassten Personen eine Einverständniserklärung vorliegen muss. Und zwar so, dass der Fotograf es nachweisen kann. Bisher brauchte man erst für die Veröffentlichung die Zustimmung.

Das zweite Problem ist, dass eine Einverständniserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann und der Fotograf dann die Fotos löschen muss. Also TfP-Shoooting mit Vertrag - Model widerrufe nach Übergabe der Fotos - Fotograf muss Dateien des Shootings löschen.

Analogfotografie ist von der DSGVO definitiv nicht erfasst. Erst wer die Bilder scant oder abfotografiert, benötigt eine Einverständniserklärung.

Insgesamt ist die deutsche Umsetzung der DSGVO eine Katastrophe für Amateur- und Profi-Fotografen. Und bis der Gesetzgeber die Möglichkeit nutzt, das KuG über die DSGVO zu stellen, werden Fotografen viel Geld an Anwälte und Abmahnschmarotzer gezahlt haben.
Die Impressumpflicht gibt es schon lange auch bei Xing wer dort berufliche Kontakte sucht. Vor einigen Jahren verklagten sich Anwälte gegenseitig. Nichts kam dabei rum.

Zudem konnte man schon immer die Bildfreigaberechte zurück ziehen, wenn man es darauf anlegte. Für Datenschutzhinweise wird es bald genügend Mustervorlagen geben.

Letztendlich dient es zu mehr Transparenz. Und die ganze Panikmache dient nur dazu um sich mit dem was man tut auch zu beschäftigen. Wenn mir Fotografen aber schreiben sie hören ab Juni mit TFP Shootings auf, da es ihnen rechtlich zu unsicher ist, muss ich grinsen, denn es ändert sich nicht wirklich was.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
@jVoTo .....
..... die ganze diskussion geht hier am thema vorbei. es geht bei dem DSGVO um leute, die zufällig auf ein bild geraten, und die ein recht darauf haben, dass dieses bild nicht gemacht wird ohne ihre vorherige zustimmung.

für ein tfp-shooting mit tfp-vertrag iszt das völlig unerheblich. ein tfp-vertrag ist ein vertrag, egal ob oder welches honorar vereinbart wurde, und da kannst du hinterher nicht einfach unter berufung auf den datenschutz sagen, "ne will ich jetzt nicht mehr". da gelten die vereinbarten veröffentlichungsrechte - basta.

auch ein scannen oder abfotografieren analoger bilder ist vom datenschutzgesetz nicht betroffen. der datenschutz bezieht sich ja auf die daten ZEIT und evtl ORT der aufnahme, die zusammen mit dem gesicht gespeichert werden. also die information, wann und evtl wo der betroffene aufgenommen wurde. wenn du eine analoge aufnahme scannst hast du das datum des scans in der digitalen datei und nicht das datum der aufnahme.

richtig ist, dass der gesetzgeber bewusst in kauf nimmt, dass die regelung der ungeklärten fragen, die letztlich darauf hinauslaufen, ob KUG höherrangig ist als DSGVO, von gerichten erledigt werden muss - zulasten der fotografen, die sich erstmal abmahnen lassen müssen und dann in teure rechtsanwälte investieren müssen.
Gesetz
Hi kann mir dann einer sagen wie das bei Konzertfotos aussieht mit Akkreditierung? Ich darf dann den Künstler fotografieren aber es darf keiner vom Publikum zu sehen sein sehe ich das richtig?
Danke für die Info!
Die Petition habe ich auch schon unterschrieben! Schauen wir was kommt!
Betrifft ja viele Bereiche dann auch normale Urlaubsfotos da darf man ja auch dann das Gebäude fotografieren aber nicht wenn Menschen drauf sind.
Ist ja in einer Stadt z.b. fast unmöglich!
Fusion
********hoto Mann
59 Beiträge
Man beachte Absatz 18 als Hobbyfotograf ohne wirtschaftliche Interessen ist der von Vorteil. Als Payfotograf haste geliiten.

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html
*******_TV Mann
104 Beiträge
Hobbyfotograf
Also darf ich als Hobbyfotograf Bilder auf Veranstaltungen machen auf denen auch andere Personen erkenntlich sind ?
Da ich ja keine weitere Datenbearbeitung vornehme.
Darf ich dann solche Bilder in Sozialen Medien wie Facebook veröffentlichen ?
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
leute ...
... lest euch doch das gesetz durch - anstatt hier immer wieder dieselben fragen zu stellen. es sind hier doch inzwischen auch genug links gepostet worden.

keiner, der dir hier eine antwort geben wird, kann für die richtigkeit seiner aussagen irgendeine verbindliche garantie überehmen.

auch spezialisierte rechtsanwälte sind da bisher auf "könnte", "sollte", "müsste" angewiesen
*******_TV Mann
104 Beiträge
Also falle ich als Privatperson unter den Artikel 2 Absatz c ?
Du hast auch jetzt schon das Problem nicht alles ins Netz stellen zu dürfen.

Fotografiere worauf du Lust hast und kontrolliere deine Bilder bevor du sie ins Netz stellst. Wenn Personen erkenntlich sind mache die unkenntlich. Bildbearbeitungsprogramme gibt es genügend.

Wo kein Kläger da kein Richter. Gehe einfach vom respektvollen Umgang miteinander aus. Manche Menschen haben Jobs, Familie usw. deswegen gibt es auf Fetischmessen oder Veranstaltungen meistens ein generelles Fotografierverbot. Nicht jeder möchte überall abgelichtet und für immer in Netz gefangen sein. Der Zufall kann einen manchmal übel mitspielen. Niemand möchte seinen Job verlieren, weil er in seiner privaten Zeit im Sm Club fotografiert wurde, oder von seiner Frau verlassen werden, weil man auf dem Konzert mit der Geliebten im Arm abgelichtet wurde.

Edit: nur um mal zu verdeutlichen was das falsche Foto oder der falsche fim so anrichten kann https://www.blick.ch/news/au … gere-verlobte-id6827541.html
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
@ fotojob
Du liegst leider absolut falsch.

..... die ganze diskussion geht hier am thema vorbei. es geht bei dem DSGVO um leute, die zufällig auf ein bild geraten, und die ein recht darauf haben, dass dieses bild nicht gemacht wird ohne ihre vorherige zustimmung.
Dem ist nicht so. Es geht bei der EU-DSGVO um die Transparenz und Selbstbestimmung bei personenbezogenen Daten. Die Fotos sind nur Beifang, da sie von Juristen als personenbezogene Daten eingestuft werden. Der Kern der DSGVO dreht sich um den Umgang mit Daten, an die man gesetzeskonform gelangt ist. Und es geht dabei eben auch um Daten, an die man im Rahmen von Vertragsbeziehungen gekommen ist.
für ein tfp-shooting mit tfp-vertrag iszt das völlig unerheblich. ein tfp-vertrag ist ein vertrag, egal ob oder welches honorar vereinbart wurde, und da kannst du hinterher nicht einfach unter berufung auf den datenschutz sagen, "ne will ich jetzt nicht mehr". da gelten die vereinbarten veröffentlichungsrechte - basta.
Die DSGVO übersteuert leider jeden Vertrag. Da kann noch so oft "unwiderruflich" im TfP-Vertrag stehen - nach DSVGO gibt es ein Recht auf Widerruf und Löschung. Das ist auch unter Juristen unstrittig. Das es nicht praktikabel ist, wird ebenso gesehen. Aber an der Rechtslage ändert es nichts. Und ein "basta" hilft auch nicht weiter.
auch ein scannen oder abfotografieren analoger bilder ist vom datenschutzgesetz nicht betroffen. der datenschutz bezieht sich ja auf die daten ZEIT und evtl ORT der aufnahme, die zusammen mit dem gesicht gespeichert werden. also die information, wann und evtl wo der betroffene aufgenommen wurde. wenn du eine analoge aufnahme scannst hast du das datum des scans in der digitalen datei und nicht das datum der aufnahme.
Auch bei diesem Punkt kennst du die Grundlagen leider nicht ausreichend. Personenbezogene Daten sind auch das Aussehen - nicht nur die Verknüpfung mit Ort und Zeit einer Aufnahme. In dem Moment, wo du ein Foto einer erkennbaren Person scanst, beginnst du mit der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Und das ist aufgrund der deutschen DSGVO-Variante eben nur nach einer Einverständniserklärung erlaubt.

Aber wie dem auch sei: Wer an einen Abmahnanwalt gerät, wird auf alle Fälle Kosten haben und sich vor Gericht verantworten müssen.

Jens

P.S: @ https://www.joyclub.de/my/4897197.o_aurora_o.html - es geht bei der DSGVO nicht um "spezielle" Veranstaltungen oder Fotos. Es geht um jedes Foto. Wenn du in Ansbach das Rathaus fotografierst und es steht zufällig jemand davor - dann müsstest du vorm Fotomachen das Einverständnis dieser Person einholen. Das Einverständnis zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Nicht zum Veröffentlichen - das ist eine ganz andere Rechtsabteilung.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
@jVoTo ...
... da können wir jetzt wochenlang drüber diskutieren. auch die spezialisierten rechtsanwälte zucken da mit den achseln und wissen nicht weiter.

aber dass die dsvgo jeden vertrag "übersteuert" ist natürlich quatsch. dann könnte ja auch linda evengelista nach einem modeshooting mit david lachapelle sagen - nö, will ich nicht mehr.
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
aber letztendlich .....
..... reden hier viele blinde über die farbe.
********1968 Mann
93 Beiträge
****c01:
@********1968: Ich denke du hast nicht Datenvoratsspeicherung gemeint sondern personenbezogene Datenverarbeitung. Das sind völlig andere Dinge!

du hast recht, das war ein falscher Begriff. Gemeint von mir waren die Daten,die jedem Foto hinterlegt sind
*********mied Mann
80 Beiträge
****job:
leute ...

...


keiner, der dir hier eine antwort geben wird, kann für die richtigkeit seiner aussagen irgendeine verbindliche garantie überehmen.

auch spezialisierte rechtsanwälte sind da bisher auf "könnte", "sollte", "müsste" angewiesen

das stimmt- und ist ja die Krux- weil das nämlich auch bedeutet, dass Dir niemand irgendetwas garantieren/zusichern oder sich selber sicher sein kann- weder für noch gegen eine bestimmte Position. Es herrscht einfach Unsicherheit- und bis zur Klärung der konkreten Ausgestaltung bleibt nicht etwa alles beim Alten, sondern geht man erhebliche Rechtsrisiken ein.

Ein Löschen eines Bildes (sofern überhaupt noch möglich) mag ärgerlich sein, die Aufforderung dazu mit einer Kostennote des beauftragten Anwaltes ist schon mehr als nur ärgerlich.
Dann selber eine Rechtsposition einzunehmen und dagegen zu klagen kann man machen- wenn man bereits so richtig viel Kohle in die Hand zu nehmen.

Ja, vielleicht gewinnt man am Ende, vielleicht aber auch nicht.

vg
****c01 Mann
291 Beiträge
Letztenendes hat man (mal Sport-, Event- und Hochzeitsfotografie ausgenommen) mit einem ordentlichen Model-Release (also Vertrag) nicht mehr Probleme als früher.
Aber: Der Vertrag muss an die neuen Regelungen angepasst ein. Bei guten Verträgen ist meist nur explizit der Hinweis auf das Widerrufsrecht einzufügen und der Vertrag muss zwingend immer VOR dem ersten Foto unterschieben sein.

Für Sport-, Event und Hochzeitsfotografen kenne ich noch keine Lösung, da hier auch immer mal Personen auf einem Fotos dabei sind, die nicht vorher einzeln einen Vertrag unterschieben haben (Zuschauer, Hochzeitsgäste).
****c01 Mann
291 Beiträge
Ich habe einen Artikel von einem Rechtsanwalt gefunden, der die ganze Sache mal gut beleuchtet und das auch für die Event-Fotografie (in dem konkreten Beispiel: Feuerwehrfest).

http://www.wiesbaden112.de/g … r-fotografie-wohl-eher-nicht
ray meets jägermeister
****job Mann
1.405 Beiträge
jeder dieser artikel .....
... ist interessant und bietet argumentationshilfe - mehr allerdings auch nicht. schon die frage, ob die dsgvo oder das kug als höherrangig einzustufen sei, ist fraglich.

letztendlich gibt rechtsanwalt koch hier seine meinung ab - fachlich sicher auf besserer grundlage als all die laienpostings hier.

leider ist das mit dem "der gesetzgeber wollte sicher nicht ........" ein relativ hohles argument. die mühlen der justiz mahlen los nach dem buchstaben des gesetzes und nicht nach dem mutmaßlichen willen des gesetzgebers.

sicher ist, dass sich bald in vielen fällen die justiz mit dem thema wird befassen müssen. mit einem nicht geringen verlustrisiko für den fotografen. und welcher hobbyknipser auf dem feuerwehrfest oder dem open-air-konzert möchte dieses risiko eingehen? ganz zu schweigen von den abmahnvereinen.

der gesetzgeber hätte hier einfach - wie es andere länder auch getan haben - für klarheit sorgen können stattdessen legt er wieder mal die hände in den schoß und überlässt den gerichten die klärung der unklarheiten.
Hätte, hätte Fahrradkette.

Gehen wir mal davon aus so wie es die Panikmache es verkaufen will. Dann wären alle automatischen Schnappschüsse an Schiessbuden und Wasserbahnen verboten. Diese Bilder werden automatisch geschossen und für mehrere Minuten gespeichert und sind für alle ersichtlich. Zudem wären alle Überwachungskameras (z.B Beobachtungskameras in Wäldern) die nicht zur Verhütung von Straftaten dienen verboten, denn ein Mensch könnte durchs Bild laufen.

Aber malt gerne weiter den Teufel an die Wand. Man hat ja sonst nichts zu tun.
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