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Wirklich nur Shooten
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Model w für TFP Shooting im Raum PLZ 53 gesucht
Ich suche für mein Projekt "Living in a box" ein weibliches Model.
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Machen alle Models mehr als nur...

****o63 Mann
213 Beiträge
Klare Sache
TFP-Shooting biete ich nur für die nichtkommerzielle Verwenung der Bilder - z. B. hier im Joyclub - an. Kaufmich & Co. sind eindeutig kommerzielle Portale, Fotos dort also nicht mit TFP-Vertrag abgedeckt.
sonYsonY
********mmer Mann
2.158 Beiträge
fickbettler Fotografen *haumichwech*
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*****l_i Mann
2.137 Beiträge
****o63:
Kaufmich & Co. sind eindeutig kommerzielle Portale, Fotos dort also nicht mit TFP-Vertrag abgedeckt.
Sehe ich anders...
Dann dürfte ein Model auch keine "TfP Bilder" auf einer normalen Modelseite posten, auf der sie nur Pay-Shootings anbietet... Da kräht aber kein Hahn nach....
******Fun Paar
21 Beiträge
klingt für mich wie gute Werbung für das genannte Portal *haumichwech*
*****ift Mann
1.358 Beiträge
Ein Standart TFP Vertrag schließt das nicht aus. In der Regel wird der gewerbliche Nutzen der Bilder per Vertrag eingeschränkt. Nicht aber die "gewerbliche Dienstleistungen" der Modelle.
Warum auch? Schließlich benutzen ja auch gewerbliche Fotografen tfp Bilder als Referenzen für pay shootings.
Die Namensnennung des Fotografen ist bei TFP Standart.
Möchtest du allerdings nicht, das dein Name auf solchen seiten auftaucht, muss du das vertraglich Regeln
*******hoto Mann
8 Beiträge
So wie FO_TO es für TFP-Vetrag beschrieben hat finde ich es echt gut:

Beide Seiten Model und Fotograf - haben alle Rechte beim TFP-Vertag, dürfen die Bilder auch gewerblich nutzen.

Hier wird das Thema TFP-Vertrag auch recht gut beschrieben:

https://www.joyclub.de/link/41706146.htmloproduzenten .de/2010/03/12/model-vertrag-hinweise-aktualisierung-und-uebersetzung/
(darf man eine externe Seite verlinken? habe einfach eine Leerstelle vor den "." eingefügt *g*

Wie es FO_TO treffend beschreibt: Warum soll man etwas in einen Vertrag schreiben, was man in der Realität es sowieso nicht durchsetzen kann.

(Eine Ausnahme sind bei mir ganz wenige Bekannte, bei denen zwar ein Shooting-Vertrag gemacht wird,
die Bilder aber ihnen selber aus persönlichen Gründen zustehen, ohne dass ich Kopien behalte...)

Selber gehe ich davon aus, dass wenn ich selber model, diese Bilder immer irgendwo gewerblich genutzt werden können und auch werden.... ob ich es will oder nicht....

Praktisch werden die Bilder erstellt und mit Modelvertrag auf der Festplatte gespeichert, paar Jahre später nach Ableben des Fotografen *oh2* oder Auflösung des Fotografenbusiness und Verkauf/Abgabe der Bilder von den lachenden Erben *mrgreen* landen rein praktisch gesehen viele Bilder irgendwo bei einer anderen Bildagentur, ggf. im Ausland, die die Bilder irgendwo neu verwenden. Wenn jetzt jemand sagt - aber VERTRAG besteht ... - hat man fast immer als Model nur Arbeit und Ärger und keinen Erfolg... *snief*


Für mich als Fotograf sehe ich es so, wenn das Model meine von mir geshooteten Bilder selber diese künstlerisch verändert, ensteht ein neues Werk, dass das Model selber für alles was sie mag - auch gewerblich - verwenden kann. *troet* Also darf das Model gleich alle Bilder auch gewerblich verwenden, auch wenn sie später damit Geld für Bilderverkauf einnimmt. Das geht mich als Fotograf nichts an, erlaubt mein TFP-Vertrag natürlich dem Model. Ich will doch mich nicht mit Abrechungen von einigen Euro beschäftigen, da geh ich lieber zu einem neuen Shooting. Deshalb will ich auch niemals irgendeine spätere Beteiligung an einem Bilderverkauf. Das wäre viel zu unpraktisch. Das einzige was das Model beachten muss, ist natürlich ihre intime *cheerleading* Beziehung zum Finanzamt, was wiederrum den Fotografen nix angeht.
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****a73 Frau
4.047 Beiträge
Ganz klar nein!
Zu Frage 1:
Machen alle Models mehr als nur...

Ganz klar NEIN!

Genauso wie nicht alle Fotografen Grapscher sind.

Ob es schwarze Schafe tun?
Ja leider... aber das sind in meinen Augen keine Models sondern feige kleine Schlampen und genauso verabscheuungswärdig wie grapschende Fotografen.
Wenn sie Nutte sein wollen sollen sie dazu stehen und das zugeben, das ist völlig o.k. Aber das unter dem Deckmantel "Model" zu tun ist feige und schadet nicht nur dem Ruf aller ernsthaften Modelle sondern ist meiner Meinung nach mit verantwortlich dafür, daß sich Fotografen immer häufiger zu viel heraus nehmen, sie sind ja von fiesen Pseudomodels nichts anderes gewohnt sind.
Wer Sex für Geld oder sonstige Liebesdienste anbietet, ob gegen Bares oder Gegenleistung ist nicht Model sondern Hure. Tut er dies offen hat er meine Wertschätzung, ich könnte das nicht, ist ein harter Job, steht er nicht dazu ist er ein armseliges Würstchen.

Wobei das anbieten von Bildern auf Payportalen was anderes als das anbieten von Sex ist. Hier geht es im Grunde nur um den Verkauf von Bildern, das gehürt durchaus zum Berufsbild eines Models. Bitte hier differenzieren.

Mit einem Modelprofil darf man bei Joy keine Sexdates einstellen, ich kann das technisch nicht mal, nur Fotojobs erstellen, somit ist das NICHT normal.
Wer natürlich Datingprofile betreibt darf das, das ist aber in meinen Augen hier als reine Privatperson die hald mal Bilder machen lässt und nicht als ernsthaftes Model, wer sich als Fotograf darauf einlässt darf auch kein professionelles Verhalten erwarten.

ist es normal, dass Models ihre Dienste auch auf Seiten wie Kaufmich usw. anbieten mit Bildern die bei einem TFP Shooting entstanden sind?

Nein, normal ist es nicht...
... den die meisten TfP -Verträge schliessen die kommerzielle Nutzung für beide Seiten aus. Davon ausgenommen wird in der Regel nur die Eigenwerbung (bei Paymodel auch kommerzielle Nutzung, aber laut Vertrag in der Regel trotzdem gestattet). Tut es jemand trotzdem, egal ob Model oder Fotograf, sind wir wieder bei den schwarzen Schafen.

Allerdings herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Keiner muss bei einem TfP-Vertrag die kommerzielle Nutzung ausschließen, steht die Klausel nicht drin, darf man das natürlich. Aber Vorsicht, der Vertragsfreiheit sind auch Grenzen gesetzt, begßnstigt ein Vertrag eine Seite zu sehr halt er vor Gericht nicht Stand, ist er schnell wegen Unverhältnismäßigkeit nichtig, also Regelungen am besten identisch für beide Seiten treffen.

Nur weil jemand vertragsbrüchig werden könnte oder es schwer zu kontrollieren ist, eine Klausel wegzulassen ist in meinen Augen der falsche Ansatz, da kann man gleich auch das ganze Urheberrecht einstampfen, bei dem das immer der Fall ist.
Ich persönlich würde NIE einen TfP -Vertrag mit uneingeschränkter kommerzieller Nutzung unterschreiben. Selbst bei Pay bestimmen Art und Umfang der Nutzung ja die Gagesätze, auch da gibt man nicht pauschal alles frei.


Leider kippt die Szene derzeit und neben unseriösen Fotografen sind auch viele unseriöse Models unterwegs und Joy tolleriert das, in einigen Gruppen wird.es regelrecht gefördert.
Da hofft die Gruppe Wirklich nur Shooten denen die sowas nicht wollen eine Platform zu bieten
Ich :-)Ich :-)
*********sign Mann
24 Beiträge
Quizfrage: Wenn einer der beiden Parts mit seiner Tätigkeit als Model/Fotograf einem Gewerbe nachgeht (oder auch künstlerisch Aktiv ist und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet) ist doch spätestens auch die Eigenwerbung, die man ja so gerne als einzigen Nutzen neben der privaten Schublade zugesteht, "kommerziell" - was wiederum zuvor ausgeschlossen wurde. Insofern ist einer der beiden Parts (wenn nicht sogar beide) durch den Vertrag in der Sache unverhältnismäßig benachteiligt, oder sehe ich das falsch?
Bei TfP findet doch zudem auch eine Bezahlung statt (Dienstleistung "Model", Fotos "Fotograf") - prinzipiell sogar soweit, dass, wenn die Bilder werblich verwendet werden, zumindest in der Theorie ein geldwerter Vorteil entsteht, den man auch versteuern müsste...

Bedeutet das letztlich nicht, das dieser Passus völliger Nonsens ist in den Verträgen? *g*
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****a73 Frau
4.047 Beiträge
Wenn einer der beiden Parts mit seiner Tätigkeit als Model/Fotograf einem Gewerbe nachgeht (oder auch künstlerisch Aktiv ist und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet) ist doch spätestens auch die Eigenwerbung, die man ja so gerne als einzigen Nutzen neben der privaten Schublade zugesteht, "kommerziell" - was wiederum zuvor ausgeschlossen wurde.

Richtig, die Eigenwerbung ist bei gewerblichen Fotografen/ Models kommerzielle Nutzung

In einem vernünftigen Vertrag ist das aber ausdrücklich so festgehalten "... keine kommerzielle Nutzung, ausgenommen der Eigenwerbung"

Insofern ist einer der beiden Parts (wenn nicht sogar beide) durch den Vertrag in der Sache unverhältnismäßig benachteiligt, oder sehe ich das falsch?

Wie sollen beide Teile gleichzeitig benachteiligt sein, das ist Unsinn. Die Nutzung steht ja beiden in gleichem Maße zu. Anders verhalt es sich bei schwerwiegenden Einseitigen Zugeständnissen. Auf Unverhältnismäßigkeit wird in der Regel auch nur bei grobem Missverhältnis nicht wegen einer leichten Begünstigung einer Seite entschieden.

Bei TfP findet doch zudem auch eine Bezahlung statt (Dienstleistung "Model", Fotos "Fotograf") - prinzipiell sogar soweit, dass, wenn die Bilder werblich verwendet werden, zumindest in der Theorie ein geldwerter Vorteil entsteht, den man auch versteuern müsste...

Darüber wird oft kontrovers diskuriert. Die Nutzung der Bilder aus TfP im Rahmen der Eigenwerbung wurde aber meines Wissens bisher für keine Seite als geldwerter, steuerrelevanter Vorteil gewertet.


Wenn jemand darüber hinaus verwerten will liegt das etwas anders.

Der Ausschluss kommerzieller Nutzung ist also nicht unsinnig.

Zumindest wenn man damit Geld verdienen will wird man kommerzielle Nutzung von TfP -Bildern wohl nicht einfach so freigeben wollen .Die meisten Profiverträge die ich kenne enthalten eine Erweiterung die eine kommerzielle Nutzung nach vorheriger Rücksprache mit einem festen Beteiligungsschlüssel in % legitimiert. Da fließt aber wie gesagt eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung an die andere Partei.
Ich :-)Ich :-)
*********sign Mann
24 Beiträge
Da ich noch nicht gechecked habe, wie man hier zitiert, beziehe ich mich einfach mal zuerst auf den letzten Part: In den (zugegebenermaßen wenigen) "Profi-Verträgen" ist in aller Regel auch ne Klausel für den Buyout enthalten. Damit sind wir aber glaub ich ziemlich weit von dem entfernt, was hier angesprochen ist.

Bezüglich der beidseitigen Benachteiligung oben hast Du natürlich recht. Da hab ich zu schnell geschrieben. Trifft logischerweise nur in eine Richtung zu.

Ich erinner mich irgendwie mal auf nem Model-Portal einen vergleichsweise rechtssicheren Vertrag gefunden zu haben, der nicht zu aufgebläht ist und von einem RA einer auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei betreut wurde. Gibt es etwas vergleichbares hier für den JC auch? Falls ja, hab ich's noch nicht gefunden. *g*
Kyria73 das gibts auch bei normalen Hobby TfP-Verträgen.

Allerdings würde ich mich an Stelle des TE gar nicht solange damit beschäftigen. Ich würde es als Kompliment sehen das eines seiner Fotos 1000,- Euro einbrachte und die Dame ans Finanzamt melden. Ende. Denn das Geld wird er wohl nie zu sehen bekommen und so kann TE wenigstens in Frieden damit abschließen. Und für die Zukunft wäre ein neuer TfP-Vertrag angebracht, da seim jetziger einige Lücken aufweist.


Edit: njphotodesign nicht das ich wüsste. Aber google hilft. Es gibt sehr gute Vorlagen. Und vielleicht ist es auch nicht die dümmste Idee einmal das Geld in die Hand zu nehmen und den Vertrag vom RA überprüfen zu lassen.
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****a73 Frau
4.047 Beiträge
Na ja, wenn einer der beiden gewerblich arbeitet sollte sich der schon einen professionellen Vertrag erarbeiten lassen. Alles andere ist dumm. Bei Hobbyleuten sollte das eh kein Thema sein, da keiner kommerziell nutzt.

Wenn ein Hobbymodel ohne Gewerbeschein tatsächlich Geld mit den Bildern verdient wäre das wohl wirklich ein Fall für einen Hinweis an Gewerbe- und Finanzamt.

Ich würde es als Kompliment sehen das eines seiner Fotos 1000,- Euro einbrachte
Das ist kein Kompliment sondern Vertragsbruch. Warum.sollte man das hinnehmen. Geht ja oft nicht nur ums Geld sondern auch um eine Unterbindung einer unerwünschten Nutzung.

Urheber -und Medienrecht sind ein ziemlicher Irrgarten, der permanentem Wandel unterliegt (bin selbst in der Medienbranche tätig und komme ursprünglich aus den Rechtswissenschaften Bereich Urheber- und Patentrecht).
Mit angeblich wasserdichten, kostenlosen Verträgen aus dem Internet ware ich sehr vorsichtig. Meist sind sie einfach zu lange nicht aktualisiert. Besser wirklich mal in einen eigenen investieren.

Ich wüsste nicht, daß es hier einen durch einen Fachanwalt betreuten Mustervertrag gibt.
*********Kater Mann
70 Beiträge
in einigen TfP-Musterverträgen...
wird eigentlich nur die kommerzielle Nutzung auf Groß-Plakaten nicht gestattet.

Der Rest - also einzelne Bilder im 'Kleinformat' ist m.E. ohnehin von keiner Seite kontrollier- oder durchsetzbar. Oder wie soll verhindert werden, dass jemand ein erstelltes Bild als Eigenwerbung oder Beispiel verwendet?

Selbst das Verschicken eines Bildes um ein neues Shooting anzubandeln wäre dann schon ein Verstoß, wenn damit später irgendwelche Sachleistungen verbunden sind.

Und wenn ein Model die Bilder einzeln verkauft und das laut Vertrag ok ist, kannst es der Fotograf ebenfalls verkaufen.

Wenn der Vertrag das nicht hergibt, kann man erstmal miteinander reden und sicher eine akzeptable Lösung finden, auch ohne gleich die Anwälte loszulassen. Das halte ich bei den genannten Beträgen ohnehin nicht für sinnvoll, weil der Streitwert den Aufwand wohl kaum rechtfertigt.
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****a73 Frau
4.047 Beiträge
Das stimmt so nicht ganz, denn das versenden eines Bildes ohne Rechteabtretung stellt keine Veröffentlichung dar und wird ganz anders gehandhabt als diese und zwar für beide Seiten, Model wie Fotograf.

Also ich hab ehrlich gesagt noch nie einen Tfp-Vertrag gesehen in dem irgendwelche Sonderregeln für Großformate drin waren. Dafür steht in ca. 80% die Floskel "...zur privaten Nutzung und zu Zwecken der Eigenwerbung, jegliche darber hinaus gehende kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet " (oder eine sinngemäße Entsprechung.)

Womit Du absolut Recht hast, ist daß der materielle Streitwert in der Regel lächerlich ist, da Geld zu erstreiten ist so gut wie sinnlos.
Allerdings ist eine Klage auf Unterlassung bzw. ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten davon nicht betroffen und hat in Fällen nicht vertragsgemäßer Nutzung durchaus Aussicht auf Erfolg.
*******hoto Mann
8 Beiträge
Sonderregeln bei TFP/Testshooting - nichtkommerzielle Nutzun
Ich kenne nur solche Sonderregeln im TFP-Vertrag, die eine kommerzielle Nutzung ausschliessen:

Ich mache ein Testshooting mit einem professionellen Model, um zu sehen, ob das Model passt oder ein anderes Setting verwendet werden muss, etc. und zahle dem Model Fahrtkosten und Essensgeld und eine Aufwandspauschale ans Management. Sie kommt ja auch eventuell mit Fahrer vom Modelmanagement.

Dann steht im TFP-Vertrag, dass eine kommerzielle Nutzung der Bilder aus diesem Shooting alleine ausgeschlossen ist, ohne dass das eigentliche Shooting gebucht wird.
*******hoto Mann
8 Beiträge
Nicht funktionierende Umsatz- oder Gewinnbeteiligung
Ich kenne keinen Profifotografen, der dauerhaft eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung an die andere Partei (=Model) durchhält. Alle die ich kenne, haben eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung allerdings mal vor Jahren gehabt und diese eingestellt.

Das führt zu viel zu grossem Aufwand, genau festzustellen, welches Bild in Stockphotoportalen von welchem Model wie oft wann an welchen Käufer in welchem Land, nach welchem Recht (D, US, China...) lizenziert oder verkauft wurde.

Das Model denkt immer, dass tatsächlich ein Bild lizenziert wurde, wenn es irgendwo ein Bild im Internet sieht.
Nur welche Bildagentur No.1 einen Untervertrag mit Bildagentur No.2 hat, die die Bilddatenbank der Bildagentur No.3 lizenziert? Schau mir gerade selber ein Bild (Cityscape) von mir an...., da blicke ich selber nur nach eingehenden Recherche mit Google hoffentlich durch, wer was an wen vor Jahren weitergegeben hat...


Geld fliesst oft erst Monate oder ein Jahr später nach Lizenzierung des einzelnen Bildes von der Bildagentur an den Fotografen. Wenn Bildagentur No.3 das Geld anteilig an Agentur No.2 weitergibt, die es an Agentur No.1 auszahlt, die es hoffentlich dann an den Fotografen anteilig ausbezahlt, oder auch nicht...Frage dann in welcher Summe, da ja jede Agentur Bilder im Paket mit Rabatt weitergibt. ..... usw

Jetzt muss noch das Geld an ein Model in Australien, China, Indonesien, Kirgisien, Süd Afrika oder US ausgezahlt werden, von dem kein aktueller Wohnort und Bankadresse bekannt ist, ggf. hohe Banktransfergebühren anfallen.

So was hab ich mal gemacht, aber nie wieder *snief* Das funktioniert niemals dauerhaft *snief*
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****a73 Frau
4.047 Beiträge
Dann eben lassen
Wem das zu kompliziert ist soll es eben lassen Tfp-Bilder auf solchen Seiten anzubieten. Ist meines Erachtens nach eh unangebracht. Wer das will soll ein Model oder einen Fotografen zahlen, dann ist die kommerzielle Nutzung in der Regel kein Problem, wird ja entsp im Vertrag geregelt.

Die anteilige Beteiligung macht eher Sinn, wenn für ein Bild aus TfP eine direkte konkrete Kundenanfrage kommt. Dann ist das nachvollziehbar und problemlos und man muß den Kunden nicht abweisen.
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*******buck Mann
211 Beiträge
Leben und Leben lassen,
ist meine Position zu dem Thema.
Wenn die Bilder so gut sind, das das Model sie verkaufen kann: Prima !
Dann solltest du dich doch freuen!
Sie wird dann sicherlich auf für weitere Shoppings zur Verfügung stehen. Ich verstehe das Problem nicht.
Man könnte vielleicht im Vertrag aufnehmen, dass das Model sich im Falle eins Verkaufs der Bilder anteilig an den Kosten beteiligt. Ansonsten hast du doch keinen Verlust, oder ?
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********tung Frau
140 Beiträge
Zitat von **H:
Individualvereinbarung, aber...
... sollte nicht der Normalfall sein.

Ich habe mal mit einem Mädel geshootet und im TfP-Vertrag steht eindeutig, dass die Fotos für so etwas nicht verwendet werden dürfen. Sie hat sie trotzdem (sogar hier!) genutzt und Blowjobs gegen Geld angeboten.

Als ich Ihr das untersagte und die Zusendung von weiteren Fotos davon abhängig gemacht habe, dass sie das unterlässt, hat sie aus Rache hier meine (schönen) Bilder von Joy von ihr sperren lassen.

:(
Sowas finde ich persönlich unmöglich! Ich kenne die Problematik aus Erzählungen von Fotografen, und bisher hat noch jeder von denen gesagt, dass auch eine solche Möglichkeit (Bilder für sexuelle Dienstleistungen nutzen) besteht, wenn man es im Vorfeld fair kommuniziert und nicht hinterlistig irgendwelchen Schabernack damit treibt.
Verstehe auch diese Hinterfotzigkeit nicht, oftmals sind sowohl auf KM als auch im JC die Personen gleichermaßen vertreten; ist doch also klar, dass ein Vertragsbruch dann rauskommt.
****o63 Mann
213 Beiträge
Sorry, aber Fotos für Nuttenseiten gibt es von mir nicht kostenlos.
Ich bin doch nicht so blöd, als Hobbyfotograf Bilder aus meinem kostenlosen TFP-Shooting für die kommerzielle Nutzung freizugeben, damit es bei anderen in der Kasse klingelt. Das schließe ich im Vertrag grundsätzlich aus, übrigens für beide Seiten. Wenn das Model oder der Fotograf so etwas tun wollen, muss eine weitergehende Vereinbarung getroffen werden, die beide unterzeichnen. Zum Beispiel zu einer finanziellen Pauschale. Vertrag ist Vertrag. Und was unterschrieben ist, ist zur Not einklagbar.
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********tung Frau
140 Beiträge
Sexworker werden in aller Regel ungern "Nutten" genannt.
****o63 Mann
213 Beiträge
Ändert nix an meiner Meinung.
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********tung Frau
140 Beiträge
Und die kannst du nicht respektvoll äußern?
*********June Paar
7.196 Beiträge
Nutten sind auch (GUTE) Menschen!
Und die kannst du nicht respektvoll äußern?

Ein ausgesprochen wichtiger Aspekt - auch! - und gerade in dieser Branche!


... and it burns, burns, burns ...
****o63 Mann
213 Beiträge
Ich nenne eine Nutte eine Nutte.
Das Wort Nutte wird, wie auch die Wörter Hure, Metze und Dirne, als Synonym für das Wort Prostituierte gebraucht.
Aber in diesem Lande darf man eh nichts mehr beim wahren Namen nennen, nichtwahr?!
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